Sauerland. Nach den ersten Testpartien stehen nun viele weitere Freundschaftsspiele der Fußballer im Sauerland an. Eine neue Regel sorgt dabei für Freude.
Endlich – die ersten Testspiele der Fußballer im Sauerland sind absolviert, und ab diesem Wochenende werden immer mehr Freundschaftsspiele ausgetragen. Die gastgebenden Vereine müssen dabei in der Coronapandemie trotz sinkender Inzidenzzahlen weiterhin Regeln beachten – und teils gegen Unsicherheiten ankämpfen.
Auf Fußballplätzen entfällt die Testpflicht
Klar ist: Fußballspiele dürfen ausgetragen werden. Auf den Plätzen darf jedoch maximal ein Drittel der Gesamtkapazität genutzt werden. Fast unbemerkt wurde zudem nun die Coronaschutzverordnung des Landes NRW aktualisiert. Betroffen sind dieses Mal auch Fußballspiele unter freiem Himmel. Hier entfällt ab sofort die Testpflicht. Wörtlich heißt es in der Verordnung: „Der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportveranstaltungen im Freien (...) ist auch ohne Negativtestnachweis und mit bis zu 1000 Personen, höchstens aber einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität“ möglich – eine gute Neuigkeit für die Vereine im HSK, die aber selbst über die Maßnahmen, die sie treffen möchten, entscheiden.
So verfolgt unter anderem Fußball-Landesligist RW Erlinghausen ein engmaschiges Hygienekonzept. RWE bestreitet am Samstag, 3. Juli, um 15 Uhr sein erstes Testspiel gegen Bezirksligist FSV Bad Wünnenberg/Leiberg. Wer bei diesem und weiteren Heim-Testspielen dabei sein möchte, muss sich zuvor per E-Mail anmelden – maximal 60 Zuschauer dürfen bei der Partie das Gelände des Hans-Watzke-Stadions in Erlinghausen aufsuchen, darunter bis zu zehn Gästefans.
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Der Einlass ist erst 30 Minuten vor Beginn möglich. Zudem müssen die Zuschauer eines der „Drei G“ – geimpft, genesen oder negativ getestet (mit maximal 48 Stunden altem Nachweis) – sein. Beim Spiel ist auch der Mindestabstand von 1,50 Meter von Nöten, und ein Eintritt bis zum Platz erfolgt mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
In Sporthalle im HSK gelten andere Regeln
Anders ist es bei Veranstaltungen in Sporthallen. Hier ist ein Negativtest weiterhin obligatorisch, um Zutritt zur Veranstaltung zu bekommen.
Außerdem ist die Hallenkapazität auf maximal 1000 Besucher begrenzt, bei besonderer Rückverfolgbarkeit und fest zugewiesenen Sitz- und Stehplätzen. Eine Besetzung der Sitzplätze erfolgt im Schachbrettmuster, der Mindestabstand muss eingehalten werden.