Meschede/Schmallenberg. Verhandlungen vor Sportgerichten und ebenso vor einem Amtsgericht: So wurde in einem Fall um Fußball-A-Ligist Mezopotamya Meschede entschieden.
Es hat 13 Monate gedauert. Jetzt ist der Schlussstrich gezogen worden. Nach drei Verhandlungen vor den Sportgerichten auf Kreis- und Bezirksebene, sind die Vorkommnisse beim Punktspiel in der Fußball-A-Kreisliga West zwischen der SG Bödefeld/Henne-Rartal und dem FC Mezopotamya Meschede nun noch einmal in einer zweiten Sitzung vor dem Amtsgericht Schmallenberg verhandelt worden. Unter anderem war der Unparteiische im Oktober 2018 nach Tumulten am Spielfeldrand mit einer Linienrichterfahne auf den Kopf geschlagen worden.
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Für den wegen schwerer Körperverletzung Angeklagten vom FC Mezopotamya endete die Verhandlung vor dem Amtsgericht mit einem Freispruch. „Es gab extreme Widersprüche in den Aussagen, die vor dem Sportgericht und hier in der Verhandlung getätigt worden sind. Am Ende bestanden massive Zweifel an der Schuld des Angeklagten“, lautete die Urteilsbegründung von Richter Ralf Fischer. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits während der Sitzung einen Freispruch gefordert. Vom Kreissportgericht war der 38-jährige Mescheder dagegen im April 2019 zu drei Jahren Sportplatzverbot und einer Ordnungsstrafe von 500 Euro verurteilt worden. Zusätzlich darf er in dieser Zeit keine Funktion im DFB, den Regional- und Landesverbänden sowie im Verein ausüben.
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„Sport- und Strafrecht sind zwei Paar Schuhe. Aber wir haben damals kein falsches Urteil gefällt“, teilte der 64-jährige Rainer Strohmenger aus Brilon-Hoppecke, Vorsitzender des Kreissportgerichts im Fußballkreis Hochsauerlandkreis, auf Nachfrage der Sauerlandsport-Redaktion mit. „Unser Urteil hat sich in erster Linie auf die Aussage des Schiedsrichters gestützt, der damals den Beschuldigten wiedererkannt hatte.“
„Wünschen uns fairen Umgang“
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Nach Auskunft von Rainer Strohmenger, der seit 2001 dem Kreissportgericht angehört und seit April 2019 die Nachfolge von „Hansi“ Rütten als Vorsitzender angetreten hat, hätte der FC Mezopotamya das Urteil nicht annehmen müssen. „Sie hätten ja in die Berufung gehen können. Der Verein hat dies auch erst einmal getan, aber die weiteren Voraussetzungen, Begründung der Berufung und Einzahlung der Einspruchsgebühr in Höhe von 50 Euro, sind dann nicht erfolgt.“ Wäre dies geschehen, hätte es eine erneute Sitzung vor dem Bezirkssportgericht gegeben. Strohmenger: „Aufgrund der Versäumnisse des FC Mezopotamya ist das Urteil rechtskräftig geworden.“
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Der FC Mezopotamya Meschede zeigte sich nach der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Schmallenberg zufrieden. „Mehr Freispruch geht nicht. Selbst der Staatsanwalt forderte Freispruch für den Beschuldigten“, erklärte Mezopotamya-Vorsitzender Heval Akil und ergänzte: „Für die Zukunft wünschen wir uns einen fairen Umgang auf dem Spielfeld von unseren Gegnern und den Schiedsrichtern.“