Düsseldorf/Hagen. Weil er immer öfter auftaucht: NRW vergrößert die Gebiete, in denen Schutzmaßnahmen vor dem Wolf gefördert werden. Welche Städte nun dazu gehören.

Die Landesregierung trägt der Tatsache Rechnung, dass sich der Wolf immer weiter ausbreitet: Das Umweltministerium hat weitere Gebiete ausgewiesen, in denen Weidetierhalter Fördermittel für Schutzmaßnahmen gegen das Raubtier beantragen können. Dazu zählt auch das Märkische Sauerland. Damit sei nun fast die Hälfte der Landesfläche Fördergebiet, teilte Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) mit. Mit der finanziellen Unterstützung können Weidetierhalter beispielsweise ihre Grundstücke „wolfssicher“ gestalten.

Aus Sicht der Tierhalter läuft die Förderung jedoch komplett ins Leere. „Es gibt keinen Schutz gegen den Wolf“, sagt Thomas Wiese, Vorsitzender des Vereins Mutterkuhhalter NRW. Die Tiere seien schlau, könnten sogar mehr als zwei Meter hohe Zäune überwinden. Zudem sei es für Tierhalter vor allem im Nebenerwerb schwierig, kilometerlange unter Strom stehende Zäune zu bauen und zu pflegen. Wiese warf Krischer vor, dass er am Wohl der Weidetierhaltung nicht interessiert sei, obwohl der Ausbau im schwarz-grünen Koalitionsvertrag stehe. „Wir haben ihn dreimal eingeladen, er hat immer abgesagt.“ Der Sauerländer fordert ein Wolf-Bestandsmanagement und Obergrenzen. Das hätte zur Folge, dass Tiere entnommen, also abgeschossen werden müssten.

Minister Krischer: Einzelne Tiere sehr geschickt

Das räumt auch Krischer ein, spricht aber von Ausnahmen: „Wir haben es mit einzelnen Tieren zu tun, die sehr geschickt Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Dagegen müssen wir etwas tun, um die Akzeptanz für den Wolf insgesamt zu erhalten“, erklärte er. Das Wort „Abschuss“ erwähnt er nicht. Zuletzt hatte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) zügigere Ergebnisse für Regeln zur möglichen Tötung von Wölfen gefordert. Experten gehen davon aus, dass sich die Zahl der Wölfe alle drei Jahre verdoppelt.

Das Fördergebiet Märkisches Sauerland hat eine Größe von 775 Quadratkilometern. Hierzu kommt die Pufferzone mit einer Fläche von 1299 Quadratkilometern. Die Flächen liegen in den Kreisen Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Olpe und der Stadt Hagen. Fördergebiete für die Herdenschutzförderung werden nach Angaben des Ministeriums ausgewiesen, wenn Wölfe in einer Region mehrfach nachgewiesen wurden und ein Territorium gebildet haben.

Um diese Kommunen geht es konkret:

Zum Fördergebiet Märkisches Sauerland (umfasst 775 Quadratkilometer in den bis zu 100 Prozent der Herdenschutzmaßnahmen gefördert werden) gehören:

  • Attendorn (Kreis Olpe)
  • Meinerzhagen
  • Kierspe
  • Halver
  • Lüdenscheid
  • Herscheid
  • Plettenberg
  • Neuenrade
  • Werdohl
  • Altena
  • Schalksmühle (alle Märkischer Kreis)

Zur „Pufferzone Märkisches Sauerland“ (umfasst 1299 Quadratkilometer, in denen Herdenschutzmaßnahmen gefördert werden, aber nicht unbedingt im gleichen Ausmaß wie in der Kernzone) gehören:

Märkischer Kreis:

  • Balve
  • Hemer
  • Iserlohn (südlich A 46 bzw. B 7);
  • Nachrodt-Wiblingwerde.

Hochsauerlandkreis:

  • Sundern

Kreis Olpe:

  • Lennestadt
  • Finnentrop
  • Kirchhundem

Oberbergischer Kreis:

  • Hückeswagen
  • Wipperfürth
  • Marienheide.

Kreisfreie Stadt Hagen:

  • teilweise südliches Stadtgebiet

Obwohl die Gesamtfläche in NRW nun deutlich zunimmt, wird der Fördertopf des Landes nicht größer. „Wie im vergangenen Jahr stehen auch 2023 wieder bis zu zwei Millionen Euro für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien für den Herdenschutz zur Verfügung“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Im vergangenen Jahr wurden etwa 430.000 Euro abgerufen.

Auch Herdenschutzhunde werden gefördert

In den Fördergebieten werden bis zu 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Neben Zäunen umfasst dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden.

Die Förderrichtlinie Wolf umfasse zudem Angebote zur Entschädigung von Tierverlusten und weiteren Schäden (wie Tierarztkosten oder Schäden an Schutzvorrichtungen), die landesweit gewährt werden, teilt das Ministerium mit. In Herdenschutz-Fördergebieten sei jedoch nach einer halbjährigen Übergangszeit mindestens ein bestehender Grundschutz erforderlich.

„In Nordrhein-Westfalen werden wir die Wolfsverordnung und die Herdenschutz-Förderung zeitnah weiterentwickeln und praxisgerechtere Regelungen schaffen“, so Umweltminister Oliver Krischer. „Dabei hat die Unterstützung der Schäferinnen und Schäfer beim Herdenschutz oberste Priorität. Im Vorgriff haben wir daher nun die Förderangebote ausgebaut, um Tierhalterinnen und Tierhalter beim Herdenschutz zu unterstützen.“