Arnsberg. Die Windenergie-Lobby wirft dem Regionalrat in Arnsberg „Taschenspielertricks“ bei der Ausweisung von Flächen für Windenergie in Südwestfalen vor.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in NRW läuft nun doch nicht so geräuschlos und konfliktfrei ab, wie sich die schwarz-grüne Landesregierung das gewünscht hat. Nachdem die Windenergie-Branche der Bezirksregierung Münster vorgeworfen hatte, Flächen für Anlagen auszuweisen, auf denen nicht genug Wind wehe, rückt nun der Regierungsbezirk Arnsberg in den Blickpunkt der Kritik: Dort sei in den Planungen die vom Land gekippte 1000-Meter-Abstandsregel zur Wohnbebauung einfach wieder eingeführt worden. Das WDR-Magazin „Westpol“ hatte zuerst berichtet.

Tatsächlich tauchen die 1000 Meter im Entwurf des Regionalrates für den Windenergieausbau (liegt dieser Zeitung vor) als Ausschlusskriterium auf. Zudem ist dort auch ein Mindestabstand von 440 Metern zu Seen sowie Rad- und Wanderwegen vorgesehen, die als touristisch bedeutsam eingestuft werden. Am Möhnesee, so „Westpol“, müsse ein Investor seine Pläne für mehrere Windräder deshalb nun von vorn beginnen.

Verband: Gemeldete Flächen müssen auch geeignet sein

Hintergrund: Der Regierungsbezirk Arnsberg muss eine Fläche von rund 13.200 Hektar für Windenergie ausweisen. Diese Vorgabe der Landesregierung folgt dem Wind-an-Land-Gesetz des Bundes, wonach NRW verpflichtet ist, 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie zu sichern.

Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW, wirft dem Arnsberger Regionalrat nun „Taschenspielertricks“ vor. Erstens handele es sich bei den 13.200 Hektar um eine Mindestvorgabe, und zweitens müssten die ausgewiesenen Flächen auch zwingend für Windkraft geeignet sein. Er warnte davor, die Kriterien des Landes zu unterlaufen.

Hermann-​Josef Dröge (CDU), Vorsitzender des Arnsberger Regionalrates, weist die Vorwürfe zurück. Vorrangiges Ziel der Regionalplanung sei es, die von der Landesregierung vorgegebene Fläche von 13.200 Hektar auszuweisen. „Das erreichen wir auch mit einem Mindestabstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung“, sagte er dieser Zeitung. Eine Distanz von 440 Metern zu touristisch bedeutsamen Bereichen gefährde diese Vorgabe ebenfalls nicht. Wenn Investoren Planungen vorantrieben, obwohl es noch keine abschließende rechtskräftige Grundlage dafür gebe, sei das ihr unternehmerisches Risiko – „vor allem bei einem so hochpolitischen Thema“, sagte Dröge. Dass ungeeignete Flächen ausgewiesen werden, schloss er aus: „Eine Verhinderungsplanung wird es definitiv nicht geben.“

SPD beantragt Aktuelle Stunde im Landtag

Windenergie-Lobbyist Mildenberger fordert die Landesregierung nun auf, Regionalräte und Bezirksregierungen darauf hinzuweisen, dass sie „nicht ihr eigenes Süppchen kochen“ können. Anderenfalls werde Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) das Ziel, bis zum Jahr 2025 genügend Windenergieflächen auszuweisen und bis 2027 eintausend neue Windräder in NRW zu ermöglichen, nicht erreichen können.

Die SPD-Fraktion im Landtag hat derweil eine Aktuelle Stunde zum Thema beantragt. Die Landesregierung soll darin unter anderem darlegen, wie sie das Gesetz der Abschaffung der Mindestabstände durchsetzen will.

Das NRW-Wirtschaftsministerium will den Streit um Abstände nicht zu hoch hängen. Während der Planverfahren „wird um die richtige Lage von Flächen und die Auswahlkriterien oft hart gerungen“, teilte es auf Anfrage mit. „Das entspricht der Logik guter Planung, die nur im kontroversen Dialog zu guten Ergebnissen kommt.“ Entscheidend sei, dass sichergestellt bleibe, „dass im Ergebnis die geforderten geeigneten Windenergieflächen sicher ausgewiesen werden können“.