Altena. Fünf verletzte junge Menschen – und der Verdacht, dass dies das Ergebnis eine illegalen Rennens war. Warum die Polizei auf weitere Zeugen setzt.

Schwerer Unfall in Altena: In der Nacht zu Sonntag verloren zwei Pkw-Fahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve die Kontrolle über ihre Fahrzeuge und stießen zusammen. Inzwischen ist klar: Einer der Fahrer war alkoholisiert. Und vor allem: Laut Zeugen soll dem Unfall ein Autorennen vorangegangen sein. Jetzt versucht die Polizei die genauen Hintergründe zu ergründen.

Was bislang bekannt ist: Am Samstag 22.55 Uhr waren die zwei Unfallfahrer laut Zeugenaussagen auf der Rahmedestraße in Richtung Lüdenscheid unterwegs, das dort herrschende Tempolimit von 50 Stundenkilometern sollen sie deutlich überschritten haben. Der 27-jährige, aus Altena stammende Fahrer mit einem VW Golf und der 21-jährige Herscheider in einem Audi 80 sollen auf Höhe der Hausnummer 315 in einer Rechtskurve die Kontrolle über ihre Fahrzeuge verloren haben und kollidiert sein.

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Altena: Mutmaßliches illegales Straßenrennen mit fünf Verletzten

Der Audi durchbrach dabei einen Zaun und fuhr gegen eine Hauswand, der VW kam schwer beschädigt auf der Straße zum Stehen. Beide Fahrer sowie drei der insgesamt vier Beifahrer wurden leicht verletzt. Ein Alkoholtest vor Ort ergab bei dem Altenaer eine Blutalkoholkonzentration von fast einem Promille. Ansonsten sollen, so die Polizei nach weiteren Tests auf der Wache, keine Drogen im Spiel gewesen sein.

Die Polizei sicherte die Unfallstelle und stellte Führerscheine wie Fahrzeuge sicher. Zu weiteren Details zum Unfallhergang halten sich die Beamten bedeckt – auch um weitere Zeugen nicht möglicherweise zu beeinflussen. Denn derzeit werden noch nach weiteren Zeugen gesucht, Anwohner beispielsweise. Man erhoffe sich vor allem Aussagen zum Fahrverhalten der beiden Verdächtigen vor dem Unfall.

Geplant oder zufällig?

Straßenrennen fallen, so die Polizei im Märkischen Kreis, unter die Paragrafen 315b des Strafgesetzbuches – gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Es gebe verschiedene Arten. Auch gegen die Uhr könnten Rennen stattfinden, dies sei hier aber sicherlich nicht der Fall.

Wichtig für die Ermittlungen sei nun die Frage, ob sich die beiden Fahrer der Pkw vorher bereits kannten und es sich um ein verabredetes, geplantes Rennen handeln könnte, oder möglicherweise um ein spontanes, aus der Situation entstandenes.

Konsequenzen für Fahrer

Im Raum stehen derzeit mehrer strafrechtliche Konsequenzen für die jeweils Verdächtigten. Zu einen die fahrlässige Körperverletzung, zum anderen das mutmaßliche Kfz-Rennen. Gegen den 27-jährigen Altenaer wird zudem wegen Trunkenheit am Steuer ermittelt.

Ob es irgendwann zu einer Anklage kommen kann, liegt letztlich wie immer in der Hand der Staatsanwaltschaft. Sollte es zu einem Verfahren kommen, könnte die zwei Fahrer eine Geldstrafe bis zu mehreren Jahren Haft drohen.

Hinweise an die Polizei MK

Von Komplizen – wie Bekannte der Fahrer, die das Rennen mit Handykameras hätten filmen können – geht die Polizei derzeit nicht aus. Hinweise nehmen die Polizeiwachen Altena unter 02352/9199-0 oder Lüdenscheid unter 02351/9099-0 entgegen.

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Zahl leicht rückläufig

Im Märkischen Kreis ist die Anzahl der Verdachtsfälle auf illegale Straßenrennen leicht rückläufig, wie die Polizei bestätigt. Während im ersten Halbjahr 2022 in insgesamt 37 Verdachtsfällen ermittelt wurde, waren es im ersten Halbjahr 2023 im gesamten Kreis 33 Fälle.

Diese hätten sicherlich verschiedene Ausprägungen. Besonders beliebte Strecken für illegale Rennen im Kreis kann die Polizei nicht ausmachen – in den „Ballungszentren“ Lüdenscheid und Iserlohn gebe es aber etwas häufiger derartige Fälle.

Große Gefahr bei Autorennen für Dritte

Das Problem an Autorennen sei vor allem das hohe Risiko bei der Geschwindigkeitsüberschreitung. Wo ein 50er-Schild stehe, habe das seine Gründe. Es könnten immer unvorhergesehene Dinge geschehen, und Fahrer in einem Rennen würden auch Dritte in Gefahr bringen.

Eine schnelle Reaktion sei im Zweifelsfall nicht möglich.