Paderborn. Der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker, zuständig für Südwestfalen, reicht seinen Rücktritt ein. Warum der Schritt nicht überraschend kommt.

Der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker hat Papst Franziskus um die Entpflichtung von seinen Aufgaben als Erzbischof gebeten. Das hat der Bischof am Freitagmorgen in Paderborn mitgeteilt. Es sei an der Zeit, das Amt in jüngere Hände zu geben. Becker war am Mittwoch 74 Jahre alt geworden. Der Schritt kommt nicht überraschend. Kirchen-Kenner hatten erwartet, dass Becker diesen Schritt mit Eintritt in das 75. Lebenjahr gehen würde.

„Ich spüre, dass der Zeitpunkt einer verantwortungsvollen Übergabe meines Amtes gekommen ist“, heißt es in einer schriftlichen Erklärung. „In den vergangenen Monaten habe ich intensiv über diesen Schritt nachgedacht und im Gebet Kraft für diese Entscheidung gesucht.“ Über das Emeritierungsgesuch von Erzbischof Becker hat Papst Franziskus zu entscheiden. Erst mit Annahme des Gesuchs durch den Papst kann Becker als Erzbischof in den Ruhestand treten.

Becker ist der 66. Bischof und der vierte Erzbischof von Paderborn. Er wurde als Nachfolger des 2002 verstorbenen Erzbischofs Johannes Joachim Kardinal Degenhardt 2003 in sein Amt eingeführt. Im Erzbistum Paderborn leben mehr als 1,4 Millionen Katholiken. Geografisch erstreckt sich das Erzbistum Paderborn auf einer Fläche von rund 15 000 Quadratkilometern – von Minden im Norden über das Sauerland bis nach Siegen im Süden und von Höxter im Osten bis nach Herne im westlichen Ruhrgebiet. Zusätzlich zu den Gebieten in Westfalen zählen Teile des Kreises Waldeck-Frankenberg (Hessen) und die Stadt Bad Pyrmont (Niedersachsen) ebenfalls zum Erzbistum Paderborn.

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„In den vergangenen Monaten habe ich intensiv über diesen Schritt nachgedacht und im Gebet Kraft für diese Entscheidung gesucht“, schreibt Erzbischof Becker in der am Freitagmorgen veröffentlichten Erklärung. Wofür die Kirche stehe, welche Relevanz sie heute besitze und welche Rolle der Glaube für die Menschen spielen könne, seien dringliche Fragen, denen viele Gläubige mit großem Engagement und Ideenreichtum begegneten: „Für den nicht immer einfachen, aber stets fruchtbaren und fairen Dialog bin ich sehr dankbar.“

>> ZUR PERSON: Hans-Josef Becker

  • Hans-Josef Becker wurde am 8. Juni 1948 in Belecke / Warstein geboren. Nach seinem Abitur absolvierte er in Paderborn ein Lehramtsstudium für Grund- und Hauptschulen, das er 1972 mit der Zweiten Staatsprüfung abschloss. Anschließend studierte er in Paderborn und München Theologie und Philosophie. Am 11. Juni 1977 wurde er von Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt zum Priester geweiht.
  • Seine erste Vikarsstelle hatte Becker von 1977 bis 1981 in der Paderborner St.-Bonifatius-Gemeinde. Ab 1981 war er in der Gemeinde St. Nikolaus in Lippstadt tätig – zunächst als Vikar, dann als Pfarrverwalter und ab 1987 als Pfarrer. 1992 wurde er zum Dechanten für das Dekanat Lippstadt gewählt.
  • 1995 übernahm Becker die Leitung der damaligen Zentralabteilung und des heutigen Bereiches Pastorales Personal im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn und wurde zeitgleich Wirklicher Geistlicher Rat. Papst Johannes Paul II. ernannte Hans-Josef Becker 1996 zum Päpstlichen Ehrenprälaten und 1999 zum Titularbischof von Vina und zum Weihbischof in Paderborn. Die Bischofsweihe erfolgte am 23. Januar 2000. In seiner Zeit als Weihbischof war Becker zudem Bischofsvikar für die Priesterfortbildung.
  • 2002 wurde Becker zum Domkapitular ernannt. Im selben Jahr wählte ihn nach dem Tod von Kardinal Degenhardt das Paderborner Metropolitankapitel zum Diözesanadministrator. 2003 schließlich wurde Hans-Josef Becker durch das Metropolitankapitel zum Erzbischof von Paderborn gewählt und von Papst Johannes Paul II. ernannt.

>> HINTERGRUND: Wie geht es weiter?

Vakanz: Die freie Entscheidung über das Emeritierungsgesuch von Erzbischof Hans-Josef Becker liegt beim Heiligen Vater. Erst mit Annahme des Gesuchs durch Papst Franziskus tritt Erzbischof Hans-Josef Becker in den Ruhestand und wird der Erzbischöfliche Stuhl vakant.

Mit Beginn der Vakanz übernimmt der dienstälteste Weihbischof, Matthias König, die kurzfristige Leitung des Erzbistums. Innerhalb von acht Tagen tritt dann das Metropolitankapitel zusammen und wählt den Diözesanadministrator. Dieser leitet das Erzbistum übergangsweise bis zum Amtsantritt des neuen Erzbischofs.

Das Paderborner Metropolitankapitel setzt sich zusammen aus dem Dompropst, dem Domdechanten, acht residierenden und vier nicht residierenden Domkapitularen. Letztgenannte wirken nicht bei der Wahl des Administrators, jedoch bei der Wahl des neuen Erzbischofs und bei der Erstellung der Vorschlagsliste mit.

Wahl des Erzbischofs: Die Wahl des neuen Erzbischofs steht nach den Bestimmungen des Preußenkonkordats dem Metropolitankapitel zu. Das Preußische Konkordat sieht vor, dass nach Eintritt der Vakanz unter anderem das jeweilige Domkapitel dem Heiligen Stuhl eine Liste mit aus seiner Sicht geeigneten Kandidaten einreicht. Unter Würdigung der Vorschläge übermittelt der Heilige Stuhl dem Metropolitankapitel eine Liste mit den Namen von drei Personen. Aus diesem Personenkreis wählt das Metropolitankapitel in freier, geheimer Abstimmung den neuen Erzbischof von Paderborn.

Nach der Wahl werden gemäß den konkordatären Bestimmungen zunächst die betreffenden Landesregierungen informiert und angefragt, ob Bedenken politischer Art gegen den Gewählten bestehen. Anschließend ernennt der Papst den neuen Erzbischof.

In einer liturgischen Feier wird der neue Erzbischof von Paderborn in sein Amt eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt endet die Vakanz des Erzbischöflichen Stuhls und damit zugleich auch das Amt des Diözesanadministrators.