Hagen. Die Ordnungsämter in den Städten kontrollieren regelmäßig, ob sich Einzelhändler an die 2G-Kontrolle halten. Bisher mit nur wenigen Problemen

Seit Anfang Dezember gilt im Einzelhandel in NRW flächendeckend die 2G-Regel. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte, Drogerien, Buchhandlungen oder Floristik. Wer ohne einen gültigen Nachweis im Geschäft ist, muss mit einer Geldstrafe von 250 Euro rechnen. Einzelhändler, die nicht kontrollieren, müssen ein Bußgeld von 1000 Euro zahlen. Zuständig für die Kontrolle, ob im Handel die 2G-Regel überprüft wird, ist das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt. Auf Nachfrage dieser Zeitung zeigt sich bisher eine positive Bilanz bei den Ordnungsämtern:

Positive Bilanz der Ordnungsämter

Die Stadt Herdecke habe noch keine Verstöße ahnden müssen, teilte die Pressestelle mit. Regelmäßig werde in der Innenstadt durch Mitarbeiter kontrolliert. Zu Problemen sei es dabei noch nicht gekommen. Auch in Menden und Arnsberg, so die Städte, sei das Ordnungsamt immer wieder für Kontrollen im Einsatz. Auch dort halten sich die Einzelhändler an die Regel – Verstöße seien nicht bekannt.

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Zum Vergleich: Auch die Stadt Siegen hat noch keinen Verstoß registriert und in Meschede sei bisher ein Bußgeldverfahren gegen einen Einzelhändler eingeleitet worden. Das Ordnungsamt der Stadt Hagen kontrollierte in den vergangenen Tagen vermehrt die Einhaltung der 2G-Regel – sowohl im Einzelhandel als auch im ÖPNV und in Fitnessstudios. Dabei wurden lediglich zwei Verstöße im Einzelhandel sowie vier in Fitnessstudios registriert. Häufiger kam es im ÖPNV zu Bußgeldern: Von den rund 2400 überprüften Fahrgästen verfügten 52 Personen nicht über den erforderlichen 3G-Nachweis, so die Stadt.