Hagen. Das normale Leben kehrt mit der neuen Corona-Verordnung des Landes zurück – fast. Wo die Regel schon gilt und was sie für Schützenfeste heißt.
Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht mit der Inzidenzstufe 0 weitreichende Lockerungen ab diesem Freitag vor – allerdings nicht überall. Die neue Inzidenzstufe gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von zehn oder weniger haben. Kontaktbeschränkungen werden obsolet, Mindestabstand wird nur noch empfohlen, in der Gastronomie entfällt die Pflicht der Erfassung von Kontaktdaten.
Inzidenzstufe 0: Kreis Soest und Hochsauerlandkreis über dem Richtwert
Aber nicht überall in der Region greifen die Lockerungen ab Freitag schon. Zwar weisen Dortmund und Hagen sowie die Kreise Ennepe-Ruhr, Unna, Olpe, Siegen-Wittgenstein sowie der Märkische Kreis seit mehr als fünf Tagen eine Inzidenz unter zehn aus und können sich auf die Lockerungen ab Freitag freuen. Doch die Menschen im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis müssen vorerst nach den alten Regelungen leben. Soest liegt zwar mit einem Inzidenzwert von 9,6 unterhalb des Richtwertes, aber noch nicht lange genug. Und der Hochsauerlandkreis weist einen sehr stabilen Wert von 15,0 aus. Stufe 0 ist in Sichtweite, aber noch nicht zum Greifen nah.
Neben Volks- und Stadtfesten erlaubt die neue Verordnung auch wieder Schützenfeste. Wolfram Schmitz traf die neue Corona-Schutzverordnung am Mittwochnachmittag überraschend. „Eine gute Nachricht“, findet der Bundesgeschäftsführer vom Sauerländer Schützenbund, „aber ob das den Schützenfesten jetzt noch hilft, weiß ich ehrlich gesagt nicht.“
Große Schützenfeste möglich – aber unwahrscheinlich
Alle großen Feste im Sauerland haben längst abgesagt und auf das kommende Jahr verschoben. Jetzt dürften sie wieder feiern – machen die Schützen nun also die große Rolle rückwärts? „Eher nicht. Ein großes Schützenfest braucht mehrere Wochen Vorbereitung. Das jetzt noch so spontan auf die Beine zu stellen, ist fast unmöglich. Zumal die meisten Feste im August auch schon wieder vorbei sind. Das ist sehr kurzfristig“, sagt Wolfram Schmitz. „Für kleinere Veranstaltungen ist das sicherlich möglich.“
Stattfinden dürften Schützenfeste ohne begrenzte Personenzahl, Maskenpflicht oder Abstandsregeln – sofern auch landesweit die Inzidenzstufe 0 gilt. Die Testpflicht würde für nicht immunisierte Personen bestehen bleiben und müsste laut Verordnung stichprobenartig überprüft werden.