Schmallenberg. Ein Holzunternehmen aus dem Sauerland will einen 100 Jahren alten Buchenwald durch Fichten ersetzen. Nun drohen teure Konsequenzen.
Das kann teuer werden: Das NRW-Umweltministerium hat gegen ein sauerländisches Holzunternehmen, das auf seiner Waldfläche in Schmallenberg einen 30 Hektar großen Buchenwald schrittweise kahlschlägt, um ihn durch Fichten zu ersetzen, ein Verfahren eingeleitet. Das Schlagen weiterer Bäume wird ihm untersagt. Zudem soll es aufgefordert werden, Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen.
Der Buchenwald ist etwa 100 Jahre alt. Fichten gelten nicht als klimaresistent, Buchen als ökologisch wertvoller. Mit seinem Vorgehen hatte das Unternehmen unter Forstexperten Empörung ausgelöst. Auch der Landtag beschäftigte sich nach einer Kleinen Anfrage der Grünen mit dem Thema.
Lücke im Forstrecht
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Die Naturschutzbehörden seien beauftragt worden, auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes die „erforderlichen Entscheidungen zur Kompensation der Eingriffe in die Buchenwaldbestände“ zu treffen, teilte das Ministerium jetzt dem Wissenschaftlichen Beirat des Umweltverbandes Naturschutzinitiative, Norbert Panek, mit. Er hatte den Kahlschlag entdeckt und publik gemacht.
Das Holzunternehmen nutzt eine Lücke im Forstrecht, das Kahlschläge eigentlich verbietet – allerdings erst auf Flächen ab zwei Hektar. Deshalb schlägt es offenbar seit Jahren mehrere kleinere Kahlhiebe in den Wald auf dem „Hoher Knochen“ genannten Gebiet.
Das will das Umweltministerium jetzt nicht mehr dulden. Es sei seit Jahrzehnten forstpolitisches Ziel, die Buchenwälder in NRW zu erhalten, erklärt die Behörde in dem Schreiben an Norbert Panek. Für den Erhalt und die Entwicklung der Rotbuche „kommt dem Land Nordrhein-Westfalen eine besondere Verantwortung zu, da das Land im Zentrum des Verbreitungsgebietes dieser nur in Mitteleuropa vorkommenden Waldgesellschaften liegt“.
Weitere Abholzungen verboten
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Dem Ministerium seien aus den den vergangenen Jahren keine Kahlschläge in Laubwäldern bekannt, die ähnliche Dimensionen erreicht hätten, teilte die Behörde auf Anfrage dieser Zeitung mit. Der Waldbesitzer habe nach jetzigem Kenntnisstand nicht im Einklang mit der „nachhaltigen und ordnungsgemäßen Forstwirtschaft im Sinne des Forst- und des Naturschutzrechts gehandelt“. Der Kahlschlag führe zu „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“.
Das Umweltministerium habe die nachgeordneten Behörden deshalb aufgefordert, dem Unternehmen weitere Abholzungsaktionen zu verbieten. Zudem sollen sie „eine Kompensation oder Wiederherstellung“ verfolgen – wobei es schwierig sein dürfte, einen 100 Jahre alten Buchenwald wiederherzustellen. Zunächst werde der Waldbesitzer um eine Stellungnahme gebeten. Darüber hinaus prüfe das Umweltministerium einen etwaigen Änderungsbedarf der Kahlhiebsbestimmung im Landesforstgesetz.
Welche Kompensations-Kosten nun auf das Unternehmen zukommen könnten, ist unklar. Allein der reine Holzwert der geschlagenen Bäume liege zwischen 300.000 bis 500.000 Euro, kalkuliert Waldexperte Norbert Panek. „Und eigentlich müsste auch noch der Ausfall der ökologischen Dienstleistung eines 100-jährigen Buchenbestands hinzugerechnet werden“, sagt er.
Auf Anfragen dieser Zeitung reagierte das Unternehmen nicht.