Düsseldorf. Erst zwei Schützenvereine haben finanzielle Unterstützung aus dem Corona-Sonderprogramm der NRW-Landesregierung beantragt.

Das Corona-Hilfsprogramm der Landesregierung für Brauchtums-Vereine wird bisher deutlich weniger stark nachgefragt als erwartet. Vier Monate nach dem Start ist erst ein Bruchteil der zur Verfügung stehenden Mittel beantragt worden. Das NRW-Heimatministerium will den Kreis der förderfähigen Vereine nun vergrößern und das Programm verlängern. Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU) verteidigte den Rettungsschirm.

Das Sonderprogramm „Heimat, Tradition und Brauchtum“ soll Vereine unterstützen, die wegen der Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Die Landesregierung hat dafür im Sommer 50 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm zur Verfügung gestellt . Bisher wurden jedoch erst rund 600.000 Euro ausgezahlt. Das teilte das Heimatministerium dieser Zeitung auf Anfrage mit.

Demnach haben insgesamt 426 Vereine in NRW Anträge auf Unterstützung gestellt, darunter sind nur zwei Schützenvereine. Wegen der komplett ausgefallenen Schützenfest-Saison hatten Landesregierung und Vereine selbst im Sommer vor einer drohenden finanziellen Notlage gewarnt. Die hat sich bisher offensichtlich noch nicht eingestellt. Das deckt sich mit den Aussagen des Sauerländer Schützenbundes. Bundesoberst Martin Tillmann hatte dieser Zeitung jüngst gesagt, dass die Vereine die aktuelle Durststrecke noch überstehen könnten , aber in existenzielle Nöten geraten würden, sollte auch die kommende Saison ausfallen.

Bisher hat das Land Not leidenden Vereinen durchschnittlich eine Soforthilfe in Höhe von rund 4500 Euro ausgezahlt. Die maximale Förderung liegt pro Antrag bei 15.000 Euro . Zu den Vereinen, die einen Antrag gestellt haben, gehören demnach Bürgergesellschaften, Obdachlosenhilfen sowie Heimat,- Gesangs- und Musikvereine.

Ministerin Scharrenbach sagte dieser Zeitung: „Erfolgreich ist ein Programm dann, wenn es seinen Zweck erfüllt, und das ist bei dem Sonderprogramm Heimat 2020 der Fall: Gemeinnützige Vereine, denen als Folge der Corona-Pandemie eine Zahlungsunfähigkeit droht oder drohte, erhielten und erhalten schnell und möglichst unbürokratisch finanzielle Hilfe vom Land. Ganz nach dem Prinzip: Hilfe für die, die wirklich Hilfe brauchen.“

Verantwortungsvolle Vorsorge

Die Corona-Pandemie sei jedoch noch nicht vorbei. Deshalb werde die Landesregierung das Sonderprogramm Heimat bis Mitte 2021 verlängern, kündigte Scharrenbach an. Zudem soll der der Kreis der Antragsberechtigten ab Dezember erweitert werden. „Auch eingetragene Vereine ohne formale Anerkennung der Gemeinnützigkeit können bei einer existenzbedrohenden finanziellen Lage einen Antrag auf Soforthilfe stellen, wenn sie in ihrer Satzung die Förderung des Brauchtums einschließlich des Karnevals und/oder der Heimatpflege und Heimatkunde für die Allgemeinheit ohne Ausschluss bestimmter Personengruppen als Vereinszweck verankert haben“, sagte die Ministerin.

„Einen Rettungsschirm zunächst möglichst breit zu spannen, damit im Fall hohen Bedarfs für alle Rettungsbedürftigen Platz ist und niemand trotz Notlage abgewiesen werden muss, ist verantwortungsvolle Vorsorge und deshalb genau richtig“, betonte Scharrenbach.