Müssen Behörden Eltern von kleinen Kinder bei Corona-Verdacht mit Kindesentzug drohen? Nein, sagt FDP-Gesundheitsexpertin Katrin Helling-Plahr.

Die FDP-Gesundheitsexpertin Katrin Helling-Plahr hat die Kommunen aufgefordert, ihre Corona-Schreiben an die Bürger zu überprüfen. Dass Gesundheitsämter Eltern damit drohen, ihre kleinen Kinder bei Verdacht auf eine Infektion in einer geschlossenen Einrichtung zu isolieren, wenn sie zu Hause nicht räumlich vom Rest der Familie getrennt werden, sei „schockierend und völlig überzogen“, sagte die 34-jährige Bundestagsabgeordnete der Westfalenpost.

Zuletzt war bekannt geworden, dass der Märkische Kreis in NRW einer Bürgerin mit einer dreijährigen Tochter mit Zwangsmaßnahmen und sogar dem Einsatz körperlicher Gewalt gedroht hatte. In anderen Bundesländern gab es ähnliche Fälle.

Lapidare Antwort von der Bundesregierung

Selbstverständlich seien die Behörden derzeit stark gefordert und die Anschreiben müssten juristisch wasserdicht sein, sagte Helling-Plahr. Trotzdem sei eine mitfühlendere Ansprache zwingend erforderlich. Zudem sei die Herausnahme eines Kindes aus der Familie „das schärfste Schwert des Jugendschutzrechts und hier völlig unverhältnismäßig“.

Helling-Plahr hat das Bundesgesundheitsministerium um eine Stellungnahme gebeten, erhielt aber nur eine kurze und ausweichende Antwort. Zuständig für die Überwachung der Kontaktpersonennachverfolgung seien die lokalen Behörden, schrieb ihr der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Gebhart lediglich. Die FDP-Politikerin forderte das Gesundheitsministerium auf, ein verständnisvolles Begleitschreiben zu formulieren, um die Behörden vor Ort zu unterstützen.