Hagen. Wer zu Pfingsten in die Kirche geht, muss ab Samstag seinen Namen in eine Liste eintragen, um im Infektionsfall benachrichtigt werden zu können.

Wer zu Pfingsten in einen Gottesdienst besucht, muss sich in Namenslisten eintragen. Diese Regelung gilt ab Samstag, 30. Mai. Das werde gemacht – ähnlich wie bei Restaurants, Friseuren oder im Fitnessstudio – um im Falle von Corona-Erkrankungen Infektionsketten nachverfolgen zu können, wie es etwa beim Erzbistum Paderborn heißt. Anzugeben sind Name, Adresse und Telefonnummer.

Auch in den Gemeinden im Bistum Essen werden ab Samstag Listen an den Kirchentüren ausliegen, in die die Gottesdienstbesucher sich eintragen müssen. Die Pfarreien wurden im Laufe des Freitagnachmittags über die zusätzlichen Regelungen informiert.

Bei Protestanten schon länger Praxis

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Von Seiten der Evangelischen Landeskirche hieß es, dass dieses Verfahren seit der Wiederaufnahme der Gottesdienste am 10. Mai praktiziert werde. Allerdings dürfe nicht darauf bestanden werden und niemand genötigt werden, so der Sprecher. Bisher sei ihm aber nicht bekannt, dass sich jemand geweigert habe, seine Daten anzugeben. Diese werden laut Schutzverordnung vier Wochen aufbewahrt.

Gottesdienste finden in NRW seit dem 10. Mai wieder statt – unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. So sind die Plätze in den Kirchen deutlich reduziert, es gibt festgelegte Laufwege und Ein- und Ausgänge. Die Erfahrungen der ersten Wochen zeigen, dass die Gläubigen nur verhalten das Angebot annehmen, wieder zum Gottesdienst zu kommen.