Hagen. Die Gastronomie in NRW darf ab Montag unter Auflagen wieder starten. Die Hotels müssen noch warten bis wieder Touristen übernachten dürfen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr als 50.000 Betriebe im Gastronomie- und Hotelgewerbe. Der Branchenverband Dehoga rechnet damit, dass ein Drittel wegen der Einschränkungen durch das Corona-Virus akut gefährdet sind. Verband, Gastronomen und Hoteliers erwarteten gestern (an-)gespannt das Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten., und wann und wie der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.

Es fehlt noch Klarheit

Ab dem kommenden Montag, 11. Mai, dürfen Gastronomien wieder öffnen, erklärte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet am Mittwochnachmittag. Ebenso Campingplätze und Freizeitparks, auch die Vermietung von Ferienwohnungen darf wieder anlaufen. Hotels dürfen voraussichtlich ab dem 21. Mai auch wieder für Touristen öffnen. Voraussetzungen seien die Einhaltung des Sicherheitsabstands sowie ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept. Wie Tourismus in NRW in naher Zukunft aussehen kann, hängt für Laschet auch davon ab, was die Nachbarstaaten Belgien und die Niederlande beschließen. Das müsse in Absprache passieren. Die genauen Rahmenbedingungen für die Gastronomie soll am Donnerstag NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart bekanntgeben.

Etwas Aufatmen nach der Vollbremsung

„Es tut enorm gut, etwas Positives zum heimischen Tourismus zu hören. Wirtschaft ist zu 50 Prozent Psychologie – von daher bedeuten die Lockerungen ein erstes Aufatmen nach der Vollbremsung. Sie sind für den Tourismus im Sauerland und unsere Nachbarregionen und dabei für die ganze Kette der Wirtschaftskreisläufe, wie zum Beispiel der handwerklichen Zulieferer, enorm wichtig“, reagierte Thomas Weber, Chef von Sauerland-Tourismus auf die Ankündigungen. Offen sei, ob tatsächlich alle Betriebe unter den gegebenen Umständen wieder öffnen werden. Das dürfte auch davon abhängen, ob sich ein halbvolles Lokal mit hohem Personalaufwand rechnet.

Coronavirus- Diese Lockerungen kommen jetzt

weitere Videos

    „Wie wir reagieren, kann ich erst sagen, wenn ich die genauen Bedingungen kenne“, sagt etwa Martin Krumme, Hotelier und Gastronom aus dem beschaulichen Breckerfeld-Zurstraße bei Hagen. 15 Zimmer hat sein Gasthof „Zur Post“. Außerdem ein Restaurant mit zwei Sälen für je 30 beziehungsweise 50 Gäste. Im Normalfall. Unter Auflagen wird dies anders sein.

    Je nachdem, wie die Einschränkungen genau ausfallen, fehlt möglicherweise auch das Ausgeherlebnis. „Wer weiß, ob die Gäste das so annehmen“, fragt sich Krumme.

    Bislang hält er sich ein wenig mit Lieferservice für Essen über Wasser. Normalerweise hat der Hotelier überwiegend Geschäftsreisende zu Gast. Nur wenige waren in den vergangenen acht Wochen im Gasthof. Eine Sorge im Zuge von „Corona“: Dass Unternehmen in Zukunft verstärkt Videokonferenzen abhalten. Und: Wie und wann genau normaler Hotelbetrieb stattfinden kann, ist eben noch unklar.

    Ungeachtet der Lockerungen, ruft der Branchenverband Dehoga nach einem Rettungspaket. Die vorerst auf ein Jahr begrenzte Mehrwertsteuersenkung auf Speisen von 19 auf 7 Prozent sei ein kleiner Lichtblick, heißt es.

    Pächter brauchen Entlastung

    Corona-Lockerungen: Was bislang beschlossen wurde

    Die ab Juli geltende Regelung wird aber bei weitem nicht allen über die Krise helfen, sagt Dehoga-Sprecher Thorsten Hellwig: „Wer glaubt, dass es damit getan ist, liegt falsch.“ Die Branche rechnet mit besonderen Herausforderungen. Deutlich höhere Kosten durch die Corona-Einschränkungen bei deutlich geringeren Einnahmen. „Von 50 Prozent des normalen Umsatzes wird kein Betrieb schwarze Zahlen schreiben können“, sagt Hellwig. Ob so die Beschäftigten aus der Kurzarbeit zurückgeholt werden? 98 Prozent der Mitarbeiter betrifft dies.

    Für die Unternehmer, die ihren Betrieb nur gepachtet oder gemietet haben, sieht es ganz düster aus, sollte der Gesetzgeber hier keine Regelung vorgeben. Der Verband sieht hierzu eine Verpflichtung, wenn der Staat die Nutzung einschränkt. Mieter und Vermieter könnten sich etwa den Nutzungsausfall teilen. Die Pacht oder Miete müsse entsprechend der staatlichen Beschränkungen gesenkt werden.