Düsseldorf. Die zentrale Unterbringung des Landes für gefährliche Dauerhäftlinge ist schon fast voll. NRW will sich deshalb in Rheinland-Pfalz einmieten.

Kein Platz mehr für die ganz schweren Jungs: Weil die zentrale Sicherungsverwahrung des Landes NRW in Werl fast voll ist, sollen besonders gefährliche Dauerhäftlinge ab 2020 auch in Rheinland-Pfalz untergebracht werden. Es geht zunächst um bis zu fünf Plätze in Diez im Rhein-Lahn-Kreis, wie ein Justizsprecher in Düsseldorf der Deutschen Presse-Agentur erklärte.

Wie das Ministerium dem Landtag in der vergangenen Woche berichtete, strebt die nordrhein-westfälische Regierung eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Saarland an. Das kleine Bundesland teilt sich die Sicherungsverwahrung der JVA Diez mit Rheinland-Pfalz. Wie eine Sprecherin des saarländischen Justizministeriums sagte, stehen ihrem Land 20 von 64 Plätzen in Diez zu. „Aktuell sind diese Plätze nicht vollständig belegt“, sagte die Sprecherin.

Zentrale Sicherungsverwahrung wird 2020 voll belegt sein

Sicherungsverwahrte müssen laut Gesetz anders als normale Häftlinge untergebracht werden. Hier sind die Dauerhäftlinge in der JVA Werl untergebracht.
Sicherungsverwahrte müssen laut Gesetz anders als normale Häftlinge untergebracht werden. Hier sind die Dauerhäftlinge in der JVA Werl untergebracht. © MATTHIAS GRABEN

Das kommt NRW entgegen: Die zentrale Sicherungsverwahrung des Landes in der JVA Werl - die erst 2016 eröffnet wurde - wird laut Bericht an den Landtag im ersten Halbjahr 2020 „vollständig belegt sein“. Noch seien fünf von 138 Zimmern frei - wobei aber zehn Gefangene kurz vor Eintritt in die Sicherungsverwahrung stünden. Gleichzeitig werde mit wesentlich weniger Abgängen gerechnet.

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Als „kurzfristig umsetzbare Lösung für den akuten Raumbedarf“ sieht das NRW-Justizministerium nach eigenen Angaben „lediglich die Unterbringung von Sicherungsverwahrten in anderen Bundesländern“. Außer dem Saarland habe man noch keine anderen Länder angefragt, sagte der Sprecher des Ministeriums. In Saarbrücken läuft man wohl offene Türen ein: Die dortige Justiz muss dem Nachbarland Rheinland-Pfalz bisher auch für die fünf nicht benutzten Plätze in Diez „Vorhaltekosten“ bezahlen. NRW wiederum würde dem Saarland gemäß der Vereinbarung pro Tag und Platz rund 200 Euro zahlen.

Eines der Zimmer, in denen die Häftlinge in Sicherungsverwahrung leben. Diese Räume heißen auch nicht Zellen.
Eines der Zimmer, in denen die Häftlinge in Sicherungsverwahrung leben. Diese Räume heißen auch nicht Zellen. © MATTHIAS GRABEN

Die Vereinbarung soll auf unbestimmte Zeit gelten. Das saarländische Kabinett muss noch zustimmen. Sollten die fünf Plätze irgendwann belegt sein, könnte das Land NRW noch bei Rheinland-Pfalz anklopfen: Nach Angaben des Mainzer Justizministeriums hat das Bundesland ebenfalls noch Plätze in der JVA Diez frei.

Sicherungsverwahrte müssen anders als normale Häftlinge untergebracht werden

Eine gerichtlich verfügte Sicherungsverwahrung schließt sich jeweils an eine verbüßte Haftzeit an. „Ihr Zweck ist es, gefährliche Täter zu bessern und die Allgemeinheit zu schützen“, schreibt das NRW-Justizministerium in einer Erläuterung auf seiner Internetseite. Betroffen sind Schwerverbrecher, die nach ihrer Haftstrafe aus Sicht des Gerichts wieder rückfällig werden könnten. Sie bleiben so lange in Sicherungsverwahrung, bis sie nicht mehr als Gefahr für die Allgemeinheit gelten.

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Sicherungsverwahrte müssen laut Gesetz anders als normale Häftlinge untergebracht werden. So heißen die Räume in Werl nicht Zellen, sondern Zimmer. Tagsüber können sich die Insassen auf den Fluren frei bewegen. Die Sicherheitsmaßnahmen nach außen sind allerdings hoch. (dpa)