Sundern/Arnsberg/Hemer. Der erste Prozesstag nach dem tödlichen Raser-Unfall bei Hövel ist beendet. Zwei Männer sollen sich ein illegales Autorennen geliefert haben.
Es sitzen keine jungen Männer zwischen 18 und 25 Jahren auf der Anklagebank, die sich Kriminalisten zufolge in erster Linie zu illegalen Autorennen aufmachen und dabei Anerkennung und Aufmerksamkeit suchen. Diesmal sind es zwei gestandene Männer – ein 42-jähriger Arzt aus Hemer und ein 58 Jahre alter kaufmännischer Angestellter und Porschefahrer aus Soest.
Sie sollen sich der Anklage zufolge am Abend des 1. August 2018 zwischen Sundern-Hövel und Balve-Beckum mehrfach gegenseitig mit ihren PS-starken Fahrzeugen überholt haben, bis der gelbe Audi Q5 des alkoholisierten Mediziners (1,03 Promille) ins Schlingern geriet und frontal gegen einen unbeteiligten VW Golf mit fünf Insassen im Alter zwischen 63 und 78 Jahren stieß. Eine 70 Jahre alte Frau aus Neheim wurde dabei so schwer verletzt, dass sie noch an der Unfallstelle starb. Ihr Ehemann überlebte lebensgefährlich verletzt.
Erster Prozesstag nach 29 Minuten beendet
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Seit Freitag müssen sich die beiden angeklagten Südwestfalen vor dem Landgericht Arnsberg verantworten. Der erste Prozesstag dauerte ganze 29 Minuten. Lediglich die Anklageschrift und der Eröffnungsbeschluss der 2. Großen Strafkammer wurden verlesen.
Der Arnsberger Rechtsanwalt Franz Teuber vertritt im Gerichtssaal die Interessen einer 63 Jahre alten Frau aus Sundern, die sich in dem Unfallauto befand, als der große Audi laut Anklage mit einer Kollisionsgeschwindigkeit von 85 Stundenkilometern gegen den Golf krachte.
Teubers Mandantin hat nicht neben ihm auf den Nebenklage-Bänken Platz genommen – sie sitzt wie die anderen überlebenden und bis heute gesundheitlich angeschlagenen Opfer im Besucherbereich. „Es wäre purer Stress für sie, in vorderer Reihe aufzutreten“, sagt der Anwalt und gibt einen Einblick, wie sehr die seinerzeit lebensgefährlich Verletzte unter den Spätfolgen leidet: „Der Raser-Unfall hat sie seelisch und körperlich zerstört. Es ist noch keine Gesundung erkennbar.“
Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt
In Sichtweite der Frau aus Sundern verfolgt der 42 Jahre alte Fahrer des Audi Q5 – laut Hersteller ein SUV mit „ausdrucksstarkem Antrieb“ –, die Verlesung der Anklageschrift. Ihm wird die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen. Die Strafkammer sieht den Hemeraner auch einer Körperverletzung mit Todesfolge für hinreichend verdächtig.
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Der Mann mit dem fast kahl geschorenen Kopf und dem schwarzen Hemd über der dunkelblauen Jeans will sich am ersten Verhandlungstag nicht zur Person und zur Sache äußern. Sein Anwalt Constantin W. Kirschbaum kündigt aber eine Einlassung zum Geschehen am nächsten Prozesstermin (22. Mai) an.
Neun Verhandlungstage angesetzt
Der mitangeklagte 58-jährige Soester will sich seinem Anwalt Volker Cramer zufolge nicht äußern. Bei dem kaufmännischen Angestellten, der wie ein Banker mit Krawatte und dunklem Anzug neben seinem Verteidiger Platz genommen hat, ging das Gericht in seinem Eröffnungsbeschluss nicht davon aus, dass es einen hinreichenden Verdacht gegen ihn gibt, den Tod bzw. schwere Gesundheitsfolgen anderer Menschen verursacht zu haben.
Der Soester war bereits wenige Tage vor dem Unfall durch ein waghalsiges Überholmanöver auf der B 229 in Sundern negativ aufgefallen. Staatsanwalt Klaus Neulken zufolge soll das mutmaßliche Rennen zwischen dem Soester Porsche-Fahrer und dem Hemeraner Audi-Fahrer nicht vereinbart gewesen sein. „Gegenseitige Provokationen“ seien offenbar Auslöser gewesen.
Nachbarin trauert
Derweil trauert die Neheimerin Auguste Reuther bis heute um ihre 70 Jahre Nachbarin, die bei dem Raserunfall ums Leben gekommen war. „In unserem Haus fehlt seit ihrem fürchterlichen Tod die Seele“, sagt die Sauerländerin auf dem Gerichtsflur. „Meine Nachbarin war sehr kommunikativ und hatte sehr viele Freunde.“ Man sieht es im Gerichtssaal 3. Es sind viele Freunde, Bekannte und Verwandte gekommen. Von den 70 Besucherplätzen bleibt kein einziger frei.
Der Prozess geht am 22. Mai mit den Aussagen der vier überlebenden Unfallopfer weiter. Angesetzt sind neun Verhandlungstage. Das Urteil wird am 19. Juni erwartet.