Berlin. Viele Patienten lassen Arzttermine einfach verstreichen. Die Kassenärzte fordern nun Strafgebühren von der Versicherung. Die Kassen kontern.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert von den Krankenkassen Strafzahlungen für Patienten, wenn diese unentschuldigt Termine nicht nutzen. Die Kassen wiederum lehnen diesen Vorschlag ab. Sie fordern von den Ärzten ein besseres Terminmanagement.
„Es ist nicht nur ärgerlich, wenn Patienten Termine in Praxen buchen und diese einfach verstreichen lassen. Praxen können Termine ja nicht zweimal vergeben. Angemessen wäre eine von den Krankenkassen zu entrichtende Ausfallgebühr, wenn deren Versicherte Termine vereinbaren und dann unentschuldigt nicht wahrnehmen“, sagte der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen der „Bild“-Zeitung.
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Krankenkassen: „Lehnen den Vorschlag ab“
Der Zeitung zufolge gibt es erste Arztpraxen, die von Patienten für unentschuldigtes Fehlen 40 Euro Strafgebühr verlangen. In manchen Fällen würden auch 100 Euro verlangt. Gassen nahm die Ärzte in Schutz und betonte, die Termine seien geblockt und stünden dann für andere Patienten nicht zur Verfügung. Forderungen nach mehr und schnelleren Terminen nannte der KBV-Chef vor dem Hintergrund „lächerlich“.
Bei den Kassen kommt der Vorstoß schlecht an. „Den Vorschlag einer Strafzahlung lehnen wir ab“, sagte eine Sprecherin des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV) dieser Redaktion. Es sei zwar „absolut richtig, dass insbesondere angesichts des Fachkräftemangels die Versorgung besser organisiert werden muss“, so die Sprecherin weiter, aber statt wiederholt Strafzahlungen zu fordern, wären inhaltliche Konzepte notwendig
Verband sieht Chance in der Digitalisierung
Der GKV sieht eine große Chance zur Lösung des Problems mit geschwänzten Arztterminen und zur Entlastung der Praxen in der Digitalisierung. „Wenn diese etwa flächendeckend ein Online-Terminmanagement anböten, könnten Termine leichter vereinbart und abgesagt werden – auch außerhalb der Sprechstundenzeiten“, so der GKV.
1. Wechsel der Krankenversicherung: Welche Fristen gelten und was muss beachtet werden?
Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist nach einer Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten möglich. Beachten werden muss eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Nach Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse hat man 14 Tage Zeit, um sich bei einer neuen GKV anzumelden. Eine Sonderkündigung ist möglich:
- Ein neuer Job: Wer das Unternehmen wechselt, kann bis zu 14 Tage nach Beginn der Beschäftigung seine Krankenversicherung wechseln.
- Beginn der Rente: Wer vom aktiven Berufsleben in die Rente eintritt, kann ebenfalls bis zu 14 Tage nach Rentenbeginn seine GKV wechseln.
- Neuer Versicherungsstatus: Auch wer im laufenden Jahr mit seinem Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, kann die GVK wechseln. Gleiches gilt bei der Aufnahme in die Familienversicherung.
Bei einem Wechsel innerhalb der GKV übernimmt die neue Krankenkasse alle Formalitäten – inklusive der Kündigung der bisherigen Versicherung. Ein lückenloser Versicherungsschutz ist damit gewährleistet.
2. Wie setzen sich die Beiträge zur GKV zusammen?
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind vom Bruttoeinkommen abhängig und umfassen einen allgemeinen Beitragssatz von etwa 14,6 Prozent, zu dem ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von rund 1,3 Prozent dazu kommt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diese Beiträge. Für Selbstständige und freiwillig Versicherte gelten spezielle Berechnungsgrundlagen.
3. Was müssen Rentner bei der Krankenversicherung beachten?
Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, zahlen Beiträge basierend auf ihrer Rente und weiteren Einkünften. Wer vorwiegend privat versichert war, bleibt das meist auch im Alter. Die Wahl einer Krankenversicherung vor dem Rentenalter kann langfristige Auswirkungen auf die Versorgung im Alter haben – und sollte daher schon in der aktiven Berufsphase berücksichtigt werden.
4. Vergleich der gesetzlichen und private Krankenversicherung
Wichtige Parameter beim Vergleich von Krankenversicherungen sind neben Beitragssätzen und Leistungsumfang auch individuelle Gesundheitsbedürfnisse und langfristige Kosten. Die GKV bietet einen solidarischen, einkommensabhängigen Beitrag, während die PKV individuelle Tarife nach Alter und Gesundheitszustand anbietet. Der Wechsel von der GKV in eine PKV bloß unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Einkommensgrenze: Das Einkommen muss über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegen. Für 2024 beträgt diese Grenze 62.100 Euro.
- Status: Für Selbstständige oder auch Beamte können andere Regularien gelten. Für Angestellte ist grundsätzlich immer die Beitragsbemessungsgrenze relevant.
5. Für wen lohnt sich eine private Krankenversicherung?
Eine private Krankenversicherung kann sich für Selbstständige, Beamte oder auch Angestellte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lohnen. Entscheidend sind der gewünschte Leistungsumfang, die Bereitschaft zu Gesundheitsprüfungen und die Akzeptanz potenziell steigender Beiträge im Alter. Eine gründliche Abwägung und Beratung sind essenziell.