Berlin. Der Sommer ist vorbei und die Temperaturen sinken: Die Heizsaison steht bevor. Ab wann müssen Vermieter die Heizungen anstellen?
- Der Sommer ist endgültig vorbei , die Temperaturen sinken immer weiter
- In vielen Haushalten laufen bereits die Heizungen – doch was ist, wenn die Heizung noch nicht läuft?
- Wichtige Infos für Mieter und Hausbesitzer
Die Heizsaison steht bevor. Die Tage sind schon deutlich kürzer geworden und mit jedem Tag kommt der Winter einen Schritt näher. Was bedeutet das für die Heizung? Ab wann muss ich sie anmachen oder wann ist mein Vermieter dazu verpflichtet, sie anzuschalten? Wir klären die wichtigsten Fragen für Vermieter und Hausbesitzer.
Heizung anstellen: Wann beginnt die Heizperiode?
Erst einmal vorneweg: Wann die Heizung eingeschaltet werden muss, kann der Vermieter nicht nach eigenem Ermessen entscheiden. Denn für Immobilienbesitzer gelten beim Heizen Regeln. Üblicherweise gilt die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April in Deutschland als Heizperiode. Laut Berliner Mieterverein kann es je nach Vereinbarung im Mietvertrag aber Abweichungen geben. So wird die Heizperiode in einigen Verträgen auf den 15. September bis 15. Mai festgelegt. Das ist aber eher die Ausnahme.
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Wann muss der Vermieter die Heizung einschalten?
Auch außerhalb der Heizperiode kann es sein, dass der Vermieter die Heizung einschalten muss. Denn er darf die Mieter nicht frieren lassen und damit womöglich sogar ihre Gesundheit gefähren.
"Der Vermieter muss deshalb spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18 Grad sinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als ein bis zwei Tage anhält", erklärt der Mieterverein auf seiner Webseite.
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Außerdem gilt: Wenn die Zimmertemperatur tagsüber sogar unter 16 Grad sinkt, muss die Heizung sofort eingeschaltet werden. Auch bei einer Außentemperatur, die drei Tage lang weniger als 12 Grad beträgt, muss der Vermieter heizen.
Wann Heizung einstellen: Wie warm muss die Wohnung sein?
Hier gibt es laut Mieterverein zwei Rechtsauffassungen. Während der im Mietvertrag vereinbarten Heizperiode soll der Vermieter zwischen 6 und 24 Uhr für folgende Temperaturen sorgen:
- Badezimmer sollten 23 Grad haben
- Wohnzimmer 21 Grad
- Kinderzimmer 20 Grad
- Küche und Schlafzimmer 18 Grad
- Flur 15 Grad
In einem anderen Fall entschieden die Richter:
- Wohnräume sollten von 6 bis 23 Uhr 20 Grad haben
- Bad und Toilette von 6 bis 23 Uhr 21 Grad
- alle Räume von 23 bis 6 Uhr 18 Grad
Der Deutsche Mieterbund fasst die Lage so zusammen: Die Heizungsanlage muss so eingestellt werden, dass eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad erreicht werden kann. Nachts würden auch 18 Grad ausreichen.
Zimmer | Temperatur |
Wohnbereiche | 20 Grad |
Küche | 18 Grad |
Schlafzimmer | 17 Grad |
Bad | 23 Grad |
In Abwesenheit | 15 bis 18 Grad |
In der Nacht | um 5 Grad senken |
Gibt es eine Pflicht zum Heizen?
Anders als beim Vermieter gibt es für die Mietenden keine Pflicht zum Heizen. Das bedeutet, dass die Heizkörper auch komplett runtergedreht werden können, wenn beispielsweise eine längere Reise ansteht oder die Bewohner sparen wollen.
Doch Vorsicht: Mieterinnen und Mieter müssen sicherstellen, dass in der Wohnung keine Schäden durch zu niedrige Temperaturen entstehen. Auch interessant: Neue Maßnahmen zum Energiesparen – Was ab jetzt verboten ist
Vermieter heizt nicht: Welche Ansprüche haben Mieter?
Wird die Wohnung im Winter gar nicht oder nicht richtig warm, haben Mieterinnen und Mieter verschiedene Möglichkeiten, ihren Vermieter zum Heizen zu bewegen. Laut Mieterbund liegt ein Mangel vor, wenn die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad im Winter nicht erreicht wird.
Zunächst sollten Mietende den Wohnungsbesitzer auffordern, die Heizungsanlage einzuschalten. Wenn dies nichts bringt, empfiehlt sich eine Rechtsberatung. Je nach Fall kann der Vermieter per einstweiliger Verfügung zum Heizen gezwungen werden. Aber auch Mietminderungen oder Kostenerstattungen für die Anschaffung eines zusätzlichen Heizgeräts sind möglich.
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