Düsseldorf. Dürfen Schulen kurz vor der Bundestagswahl Politiker einladen? Ja, aber nur unter Bedingungen, stellt NRW-Schulministerin Feller klar.

Die Verunsicherung mancher Schulen, ob sie vor der Bundestagswahl Podiumsdiskussionen mit Pateipolitkern durchführen können, prägte am Mittwoch die Sitzung des Schulausschusses im Landtag. NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) glaubt zwar, in dieser Frage alles richtig gemacht zu haben, deutet aber angesichts der Irritationen über das Neutralitätsgebot von Schulen vor Wahlen Konsequenzen an.

„In diesem Jahr haben wir ja auch eine Kommunalwahl in NRW, dann werden wir den Erlass zum Neutralitäts- und Abstandsgebot vor Wahlen noch einmal neu formulieren“, sagte sie. Inhaltlich werde sich aber nichts ändern.

Missverständnis, misslungene Kommunikation oder reine Routine?

Die Möglichkeiten und Grenzen politischer Meinungsbildung kurz vor der vorgezogenen Bundestagswahl beschäftigt gerade viele Schulleitungen. Hintergrund ist eine Anfang Januar verschickte Mail, in der sie das Land die Schulen daran erinnert, dass vor der Wahl ein sechswöchiges sogenanntes Abstandsgebot für politische Veranstaltungen gelte. Den Schulen wird darin „Zurückhaltung“ zum Beispiel bei Podiumsdiskussionen empfohlen. In einigen Fällen kam es daher zu Absagen von Podiumsveranstaltungen. Dilek Engin (SPD) warf der Schulministerin im Ausschuss eine „nicht gelungene Kommunikation“ vor.

Schulministerin Feller reagiert auf Umfrage
„Die Schulen darauf, dass rund sechs Wochen vor einer Wahl besonders sensibel vorgegangen wird, um einseitige parteipolitische Einflussnahme auf Schülerinnen und Schüler zu vermeiden“: Dorothee Feller (CDU), Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. © DPA Images | Henning Kaiser

Bei Diskussionen möglichst alle relevanten Parteien abbilden

Dorothee Feller bestätigte, dass Podiumsdiskussionen abgesagt worden seien. Es habe sich aber um Veranstaltungen gehandelt, „bei denen das Parteienspektrum nicht abgebildet wurde.“ Laut der Ministerin würden die Schulen vor Wahlen seit vielen Jahren über das Neutralitäts- und Abstandsgebot informiert. Das bedeute aber nicht, dass vor Wahlen in Schulen keine politischen Diskussionen durchgeführt werden könnten. Die Schulen müssten nur sensibel darauf achten, dass bei den Diskussionen alle Parteien abgebildet würden. „Wir leben in einer Parteiendemokratie, und das muss man Schülerinnen und Schülern vermitteln“, sagte sie.

Hinweise des NRW-Schulministeriums zum Neutralitätsgebot finden Sie hier.

FDP-Schulexpertin Franziska Müller-Rech sagte, der Routine-Erlass zum Neutralitätsgebot funktioniere bei planbaren Wahlen, aber nicht unbedingt bei einer vorgezogenen Bundestagswahl. Auf diese „Sondersituation“ hätte das NRW-Schulministerium sensibler reagieren und betonen müssen, dass Podiumsdiskussionen möglich seien.

„Diskussionen sind ausdrücklich erwünscht“

Das NRW-Schulministerium verschickte nach der Sitzung die folgende Stellungnahme: „Ministerin Feller hat heute im Schulausschuss des Landtags betont, dass Podiumsdiskussionen an Schulen, auch im Vorfeld von Wahlen, ausdrücklich erwünscht und zulässig sind: ,Podiumsdiskussionen mit politischen Vertreterinnen und Vertretern leisten einen wichtigen Beitrag zur Demokratiebildung von Schülerinnen und Schülern – ein Beitrag dessen Bedeutung gerade in der aktuellen Zeit kaum hoch genug eingeschätzt werden kann.‘“

Streit um die Bedeutung des Begriffs „Parteienspektrum“

SPD und FDP sehen noch „Klärungsbedarf“ beim Begriff „Parteienspektrum“. Zum Beispiel hatte die Leiterin einer Essener Gesamtschule gegenüber dieser Redaktion erklärt, sie habe eine Podiumsdiskussion abgesagt, weil sie der AfD keine Bühne bieten wolle. Der Hinweis der Landesregierung, das Parteienspektrum müsse abgebildet werden, kann nur so interpretiert werden, dass die AfD auch eingeladen werden muss. Konkret wird die Ministerin hier aber nicht. „Wir werden nicht so einen präzisen Erlass schreiben, in dem steht welche Partei zur Diskussion über die nächste Kommunalwahl eingeladen werden soll“, sagte sie über die mögliche Überarbeitung des Erlasses.

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