Berlin. Im Bundestag wurde ein entsprechender Antrag eingereicht. Die Hürden sind hierzulande hoch. Doch Juristen wittern eine Chance.

Das Verbot einer Partei obliegt in Deutschland hoher Hürden – und gilt als langwierig. Vier Jahre lang zog sich der Prozess bei der rechtsextremen NPD hin, bis das Bundesverfassungsgericht 2017 schließlich entschied: Die Partei ist zu unbedeutend, um verboten zu werden. Ein Urteil, das über die AfD sicher nicht gefällt würde – schließlich stellt sie derzeit die zweitgrößte Oppositionspartei im Bundestag. Dennoch mehrten sich Befürchtungen, der AfD könne ihre mangelnde Verfassungsmäßigkeit nicht in Gänze nachgewiesen werden.

17 Verfassungsrechtler sehen das anders. Die Experten legten dem Innenausschuss des Deutschen Bundestags eine Stellungnahme vor, in der sie sich von einem AfD-Verbotsverfahren „Aussicht auf Erfolg“ versprechen, wie die „taz“ zitiert. „Die AfD ist danach gerade der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden sollen“, so die Experten.

113 Abgeordnete reichten AfD Verbotsantrag ein

Vor gut zwei Wochen hatten 113 Abgeordnete des Deutschen Bundestags ihren fraktionsübergreifenden Antrag eingereicht. „Wir sind nicht immer einer Meinung. Worin wir uns einig sind, ist unser klares Bekenntnis zu unserer Demokratie und unserem Grundgesetz“, hieß es in einer E-Mail, die die Unterzeichnenden an die Parlamentarier geschickt hatten. Die AfD zeige immer offener ihre Menschen- und Demokratieverachtung. Die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren seien zu Recht hoch, räumt die Gruppe ein – und betont zugleich: „Wir sind davon überzeugt, dass sie im Fall der AfD gegeben sind.“

Zu diesem Urteil kommen auch die 17 Rechtswissenschaftler, zu denen laut „Spiegel“ unter anderem Stefan Rixen von der Universität zu Köln, Fabian Wittreck von der Universität Münster und Antje von Ungern-Sternberg von der Universität Trier gehören. In ihrer Begründung verweisen sie auf Äußerungen und das Verhalten von AfD-Politikern, die ein „völkisch-nationalistisches Programm“ und „ihre wahren verfassungsfeindlichen Absichten“ offenbarten. Belegt werde diese Einschätzung etwa mit Social-Media-Posts und gesammelten Aussagen von Parteifunktionären.

Auch interessant

Juristen: Verfassungsfeindlichkeit ist „belastbar“

Laut „Spiegel“ plädieren die Juristen für ein Parteiverbot, da es die „weitere Unterhöhlung demokratischer Institutionen“ verhindere. Laut Grundgesetz reicht es allerdings nicht aus, wenn eine Partei eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt – schließlich werden Landesverbände wie in Sachsen bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft. Bundesweit gilt die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall.

Vielmehr müsse die Partei diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen wollen, um verboten zu werden, wird das Grundgesetz laut Innenministerium interpretiert. Eine Partei müsse planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. 

Die Verfassungsfeindlichkeit habe sich allerdings als „belastbar“ erwiesen, so die Juristen in ihrer Einschätzung. Davon könne auch ohne vom Verfassungsschutz gesammeltes Material oder die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ ausgegangen werden, zitieren „Spiegel“ und „taz“.