Berlin. Wird die AfD bald verboten? 113 Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen haben nun einen AfD-Verbotsantrag im Bundestag eingebracht.

Der fraktionsübergreifende Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren ist bei der Bundestagsverwaltung eingereicht worden. Dies bestätigte unter anderem der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz am Mittwoch. Wanderwitz ist einer der Mitinitiatoren. Insgesamt haben 113 Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen den Antrag unterschrieben. Für einen fraktionsübergreifenden Antrag wären lediglich 37 Unterschriften der Parlamentarierinnen und Parlamentarier notwendig gewesen. 

„Wir sind nicht immer einer Meinung. Worin wir uns einig sind, ist unser klares Bekenntnis zu unserer Demokratie und unserem Grundgesetz“, hieß es in einer E-Mail, die die Unterzeichnenden am Mittwoch an alle Abgeordneten verschickten. Die AfD zeige immer offener ihre Menschen- und Demokratieverachtung. Die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren seien berechtigterweise hoch, räumte die Gruppe ein und betont zugleich: „Wir sind davon überzeugt, dass sie im Fall der AfD gegeben sind.“

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Nach eigenen Angaben wollen die Erstunterzeichnenden „noch in dieser Legislaturperiode“ eine Mehrheit für ihren Antrag im Bundestag erreichen. Einen genauen Zeitpunkt für die Aufsetzung sei aber noch nicht getroffen worden. Durch den Antrag zielt das Parlament darauf ab, ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Der Bundestag ist – neben Bundesregierung und Bundesrat – eines von drei Verfassungsorganen, das ein Verbotsverfahren vor dem Gericht anstoßen kann. Grundsätzlich sind die rechtlichen Hürden allerdings sehr hoch.

Den Antragsstellenden zufolge soll das Gericht dann feststellen, dass die AfD verfassungswidrig ist und deshalb verboten werden kann. Zudem könnte die AfD von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden, was das Verfassungsgericht in einem weiteren Schritt feststellen könnte.

Bisher hatten sich prominente Politikerinnen und Politiker eher skeptisch bis ablehnend zu einem AfD-Verbotsverfahren geäußert. Unter anderem Bundeskanzler Olaf Scholz aus der SPD, der CDU-Chef Friedrich Merz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Sie verweisen auf Risiken, die eine Zurückweisung des Antrags durch das Bundesverfassungsgericht mit sich brächte.