Düsseldorf. NRW erhöht zwar die Pauschalen für die Unterbringung von Geflüchteten um 16 Prozent. Aber das ist den betroffenen Städten nicht genug.
Städte und Kreise in NRW sollen mehr Geld für die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten bekommen. Aber die Idee der Landesregierung, die so genannte „Flüag-Pauschale“ um gut 16 Prozent anzuheben, fällt bei den Kommunen durch. Deren Stellungnahmen für eine Expertenanhörung am Dienstag im Landtag enthalten scharfe Kritik.
„Unzureichende“ Erhöhung: Städte fordern 25 statt 16 Prozent mehr
„Die im Gesetzentwurf vorgesehenen finanziellen Verbesserungen sind unzureichend“, schreiben der Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW in ihrer gemeinsamen Stellungnahme. Die „Flüag-Pauschale“ solle daher rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 nicht, wie geplant, um 15,81 Prozent angehoben werden, sondern um „mindestens 25 Prozent“. Die Zahl der Flüchtlinge sei zuletzt gestiegen, die Inflation habe die Lage zusätzlich erschwert, und die kommunalen Haushalte seien generell am Limit, so die Begründung.
Das Kürzel „Flüag“ steht für „Flüchtlingsaufnahmegesetz“. Darin steht, dass die Städte für jeden Flüchtling, den sie aufnehmen, eine monatliche Pauschale vom Land bekommen. Schwarz-Grün will diese Pauschale erhöhen: Pro Person sollen kreisangehörige Gemeinden laut einem Gesetzesentwurf künftig 1.013 Euro pro Monat (bisher: 875 Euro) erhalten. Kreisfreie Städte erhalten eine monatliche Pauschale von 1.303 Euro (bisher: 1.125 Euro). Unterm Strich wären das 70,5 Millionen Euro mehr als bisher.
Das sind die Pläne des Landes NRW
In der Begründung für den Gesetzentwurf steht: „Die Unterstützung der Städte und Gemeinden durch eine personenbezogene monatliche Pauschale hat sich grundsätzlich bewährt und soll beibehalten werden. Die Höhe der Pauschale bedarf jedoch der prozentualen Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung unter Berücksichtigung der Kostensteigerungen u.a. in den Bereichen Mieten, Bauen, Energie und Dienstleistungen.
Die Erhöhung soll 15,81 Prozent betragen, rückwirkend zum 1. Januar 2024 erfolgen und im Jahr 2024 mindestens zu einem Mehrbetrag gegenüber der bisherigen Regelung um 70,5 Mio. Euro führen. Den Kreisen soll eine jährliche zweckgebundene Pauschale gewährt werden in Höhe von jeweils 500 000 Euro.“
Flüchtlingsunterbringung: Auch Landkreise sollen Geld für ihre Unterstützung erhalten
Die 31 Kreise in NRW sollen zudem für ihre Unterstützung bei der Betreuung von Geflüchteten eine jährliche Pauschale in Höhe von jeweils 500.000 Euro bekommen. Die Kreise sind zwar nicht direkt für die Betreuung und Integration von Geflüchteten zuständig, helfen aber den anderen Kommunen.
Für „nicht ausreichend“ hält der Bochumer Dezernent Sebastian Kopietz die Initiative des Landes. „Sie kann die hohen, tatsächlichen Kostenaufwendungen der Städte und Gemeinden zur Aufnahme, Unterbringung und Versorgung Geflüchteter nicht angemessen auffangen“, schreibt er.
Teure Vorhaltekosten: Ignoriert NRW den „Plätzepuffer“ in den Städten?
Die kommunalen Spitzenverbände sowie die Städte Bochum und Düsseldorf werfen der NRW-Landesregierung noch etwas vor: Sie ignoriere in ihrem Gesetzentwurf die so genannten „Vorhaltekosten“. Das sind die Kosten, die Kommen entstehen, wenn sie für Krisenzeiten vorsorglich Unterbringungsplätze für Geflüchtete bereithalten. Der Vorteil dieses „Plätzepuffers“: Im Falle eines plötzlichen großen Zustroms von Flüchtlingen sind sie günstiger als die Anmietung von Hotelzimmern oder Appartements.
„Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass keine Entlastung für das Vorhalten unbelegter Plätze in kommunalen Unterbringungseinrichtungen vorgesehen ist“, schreiben der Städtetag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund dazu. Die Erfahrung der vergangenen Jahre habe gezeigt, dass „Zugangszahlen immer wieder auch unerwartet stark ansteigen“ könnten. Das Aufnahmesystem müsse auf solche Schwankungen vorbereitet sein.
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