NRW. Im Februar stehen Bundestagswahlen an – viele Wählerinnen und Wähler möchten ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Das Wichtigste auf einen Blick.
- Neuwahlen aufgrund der Vertrauensfrage: Am 23. Februar 2025 soll es zu Neuwahlen in Deutschland und NRW kommen.
- Was ist Briefwahl? Wird eine Bundestagswahl durchgeführt, so können Wählerinnen und Wähler nicht nur im Wahllokal, sondern auch per Briefwahl abstimmen. Die Briefwahl ermöglicht es, die Stimme bequem von zu Hause aus abzugeben, ohne das Wahllokal aufsuchen zu müssen.
- Alles Wichtige rund um diese und die Beantragung der Wahlunterlagen finden Sie in unserer Übersicht.
Ob im Wahllokal oder per Briefwahl: Bürgerinnen und Bürger haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Stimme für die Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 abzugeben. Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Ein Überblick zur Beantragung der Briefwahl und allen wichtigen Infos.
Bundestagwahl 2025: Wer darf per Briefwahl abstimmen?
In Deutschland sind bei einer Neuwahl des Bundestages grundsätzlich alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 18 Jahren wahlberechtigt. Sie müssen:
- Seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben oder sich in Deutschland gewöhnlich aufhalten.
- in einem Wählerverzeichnis eingetragen sein.
„Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde“, heißt es auf der Website des Bundestags.
„Eine Neuwahl wird entsprechend den Vorgaben des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung wie eine „reguläre“ Bundestagswahl – nur eben mit verkürzten Fristen – vorbereitet und durchgeführt.“
Außerdem: Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Diese müssen allerdings bereits in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Auslandsdeutsche ohne Wohnsitz in Deutschland werden nicht automatisch eingetragen und müssen daher vor jeder Wahl einen Antrag bei ihrer letzten zuständigen Gemeinde in Deutschland stellen. Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundestages. Diese Vorschriften gelten sowohl für eine Stimmabgabe im Wahllokal als auch für die Teilnahme per Briefwahl.
Bundestagswahl 2025: Wie beantrage ich die Briefwahl?
Alle wahlberechtigten Personen bekommen circa vier bis sechs Wochen vor den Neuwahlen eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite dieser Wahlbenachrichtigung kann die Briefwahl beantragt werden. Hierfür einfach den vorgesehenen Antrag ausfüllen und an die zuständige Wahlbehörde schicken. Die Adresse der Wahlbehörde ist aus der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Personen, die durch eine Behinderung eingeschränkt sind, können eine Person beauftragen, die diesen Wahlschein beantragt.
Die Website der Bundeswahlleiterin schreibt zudem: „Wahlberechtigte, die bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten sich mit der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben, in Verbindung setzen und klären, ob sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.“
- Der Wahlschein muss in der Gemeinde des Haupzwohnsitzes beantragt werden.
- Mit dem Wahlschein werden dann automatisch auch Briefwahlunterlagen geschickt.
- Ein Wahlschein sollte so früh wie möglich beantragt werden. In Ausnahmefällen kann ein Wahlschein auch noch am Wahltag beantragt werden, beispielweise bei akuter Erkrankung.
- Eine Beantragung der Briefwahl ist teilweise auch online möglich.
Neuwahl des Deutschen Bundestages 2025: Welche Unterlagen erhalte ich für meine Briefwahl?
Nachdem der Antrag auf Briefwahl gestellt wurde, sendet die Gemeinde die erforderlichen Briefwahlunterlagen zu. Diese enthalten:
- einen amtlichen Stimmzettel
- einen Wahlschein
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag (weiß)
- einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot) für den Stimmzettel und den Wahlbrief
- ein detailliertes Merkblatt, das erklärt, welche Dokumente wo eingefügt werden müssen
- die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk
Briefwahl: Wie fülle ich meinen Stimmzettel bei der Briefwahl aus? Und wo gebe ich ihn ab?
Ihr Wahlbrief ist angekommen? Dann können Sie direkt mit dem Ausfüllen des Stimmzettels starten. Damit alles korrekt abläuft, haben wir die wichtigsten Hinweise für Sie zusammengestellt.
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Wichtig: Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Das Kreuzchen wird hier auf der rechten Seite des Stimmzettels gesetzt. Weitere Informationen gibt es auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
- Füllen Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet aus und setzen Sie Ihr Kreuz in Ihrem Wunschfeld. Legen Sie den Stimmzettel danach in den Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen sorgfältig.
- Tragen Sie auf Ihrem Wahlschein das Datum ein und unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Anschließend stecken Sie den Wahlschein und den verschlossenen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag und kleben diesen zu.
- Der rote Wahlbriefumschlag kann nun unfrankiert zur Post gegeben werden – allerdings nur innerhalb Deutschlands. Eine persönliche Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich.
» Wichtig: Der Wahlbrief muss rechtzeitig entweder per Post verschickt oder direkt an der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Damit Ihre Stimme zählt, muss der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen, da zu diesem Zeitpunkt die Wahl endet und die Stimmenauszählung beginnt. Wahlbriefe, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Wer den Wahlbrief per Post verschickt, sollte diesen spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden.
Hinweis: Die Bekanntgabe aller wichtigen Fristen erfolgt noch rechtzeitig durch die Bundeswahlleiterin und wird zusätzlich auf der Website der Bundeswahlleiterin veröffentlicht.
» Hören Sie dazu unseren Podcast: Das Scholz-Update. Der Kanzlerpodcast