München. Die Münchner Ermittler wollen die Vorwürfe gegen AfD-Mann Petr Bystron aufklären. Doch aus Brüssel gab es bisher keine Antwort.

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat einem Medienbericht zufolge beim Europäischen Parlament die Aufhebung der Immunität des bayerischen AfD-Abgeordneten Petr Bystron beantragt.

„Die Aufhebung der Immunität wurde bereits vor einigen Wochen beantragt“, sagte Klaus Ruhland, Leitender Oberstaatsanwalt und Sprecher der Münchner Behörde, der „Augsburger Allgemeine“ (Freitagausgabe). Wann das EU-Parlament über Bystrons Immunität entscheidet, sei den Ermittlern nicht bekannt. „Eine Prognose über den Zeitpunkt der Entscheidung des Europäischen Parlaments vermag ich nicht zu treffen“, fuhr Ruhland fort.

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Petr Bystron: Verdacht auf Geldwäsche und Bestechlichkeit

Gegen den einstigen Bundestagsabgeordneten wurde den Angaben zufolge vor dessen Einzug ins EU-Parlament wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Bestechlichkeit ermittelt. Aufgrund seines neuen Mandats hat der Münchner Abgeordnete demnach Immunität gegen Strafverfolgung.

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Bystron war im Zusammenhang mit den Vorwürfen zu dem pro-russischen tschechischen Internetportal „Voice of Europe“ in die Schlagzeilen geraten. Er hatte in Interviews für das Portal russlandfreundliche Darstellungen verbreitet. Nach Medienberichten wird ihm in diesem Zusammenhang die Annahme von Geldern aus Russland vorgeworfen. Bystron hat die Anschuldigungen zurückgewiesen.

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