Düsseldorf. Nach Entscheidung aus Karlsruhe: Die Mauschel-Vorwürfe gegen den grünen NRW-Justizminister beschädigen inzwischen das Amt.

Es klingt wie ein Appell zur nüchternen Sachverhaltsaufklärung, doch es ist für Justizminister Benjamin Limbach ein politischer Super-GAU: Das Bundesverfassungsgericht verlangt vom Oberverwaltungsgericht nicht weniger als eine ordentliche Prüfung von Mauschelvorwürfen bei der Besetzung eines der höchsten Richterämter in NRW. Wie soll das gehen?

Limbach wird an Eides statt versichern müssen, dass falsch ist, was ein im Besetzungsverfahren unterlegener Bundesrichter ziemlich glaubwürdig belegt hat: Dass sich die schwarz-grüne Koalition nämlich früh auf eine Limbach-Bekannte festgelegt und aussichtsreiche Konkurrenten zur Aufgabe gedrängt hat. Parallel wird ein Untersuchungsausschuss des Landtags in Zeugenvernehmungen unter öffentlichem Getöse dieselben Fragen stellen.

Die NRW-Grünen können gerade keinen Minister-Rücktritt gebrauchen

Das seit über drei Jahren verwaiste OVG-Präsidentenamt wird folglich weitere Monate unbesetzt bleiben. Wie will ein Minister das durchstehen, ohne dass sein Amt und die Glaubwürdigkeit der unabhängigen Justiz weiteren Schaden nimmt? Es gehörte mal zur politischen Kultur, spätestens in solch ausweglosen Situationen seinen Hut zu nehmen. Limbach wird aber mutmaßlich am Amt kleben. Die schwarz-grüne Koalition ist nach den Behördenfehlern im Zusammenhang mit dem Solingen-Anschlag ohnehin unter Druck geraten. Einen Minister-Rücktritt können insbesondere die schlingernden NRW-Grünen, deren Flüchtlingsministerin Josefine Paul einiges zu erklären hat, gerade nicht gebrauchen.

Die Idee der Personalie Limbach schien ja auch Charme zu haben: Ein sympathischer politischer Seiteneinsteiger mit einem großen Namen, der den oft grauen Juristen-Betrieb mit frischen Ideen belebt. Doch am Ende muss der Vertrauensverlust in das Zusammenspiel der Staatsgewalten immer schwerer wiegen als der Amtsverlust eines Ministers. Um es mit Schäuble zu sagen: „Isch over“.