Düsseldorf. Der Bund und das Land NRW streben eine Altschuldenhilfe für arme Städte an. Aber wollen die anderen 15 Bundesländer das überhaupt?

Im Ringen um eine Altschuldenhilfe für arme Städte schieben sich der Bund, das Land NRW und die Bundestagsfraktionen gegenseitig die Verantwortung zu. Was sagen eigentlich die anderen Bundesländer zu den Entschuldungs-Plänen? Die Frage ist wichtig, weil für eine Schuldenhilfe des Bundes für Städte nicht nur eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag, sondern auch eine der Länder im Bundesrat nötig wäre. Die WAZ hat nachgefragt – mit überraschendem Ergebnis.

NRW hat nach anfänglichem Zögern die Weichen gestellt für eine Altschuldenlösung (s. Info-Kasten) und wartet auf die Bundes-Beteiligung beziehungsweise auf Zustimmung im Bundestag. Aber haben die Freunde einer Altschuldenhilfe, die vor allem die chronisch klammen NRW-Städte entlasten würde, die Rechnung ohne die Länder gemacht?

Das ist der Plan für die Altschuldenlösung

Die NRW-Pläne sehen vor, dass das Land den Städten ab dem Jahr 2025 jährlich 250 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Diese Hilfe soll 30 Jahre lang geleistet werden. Am Ende würde sich die Unterstützung auf 7,5 Milliarden Euro summieren.

Berlin soll sich demnach ebenfalls mit 250 Millionen Euro im Jahr beteiligen, so die NRW-Landesregierung. Damit käme das Modell auf eine Größe von insgesamt 15 Milliarden Euro in 30 Jahren. „Das wäre eine historische Entlastung für die Kommunen in NRW“, meint Hendrik Wüst (CDU).

Bayern und Baden-Württemberg fürchten, um die Früchte einer eigenen, soliden Finanzpolitik gebracht zu werden. „Wir verstehen die Dringlichkeit, hoch verschuldeten Kommunen zu helfen. Allerdings sehen wir die Gefahr, dass Länder wie Baden-Württemberg, die ihre Kommunen auskömmlich finanziert haben, benachteiligt werden könnten“, sagte Regierungssprecher Matthias Gauger dieser Redaktion. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte, die Altschuldenübernahme sei eine „uralte Idee und schlicht unfair“.

Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gehen mit eigenen Interesse in die Diskussion

Einige Länder, besonders die Stadtstaaten, bringen sich beim Thema Altschulden mit eigenen Interessen ins Gespräch. So kritisiert die Berliner Finanz-Senatsverwaltung, dass die bisher sichtbaren Verteilungskriterien für eine Schuldenhilfe die Stadtstaaten nicht berücksichtigten. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel sagt es geradeheraus: „Wir tragen einen Altschuldenfonds mit, der die vergleichbaren Schulden der Freien und Hansestadt Hamburg entsprechend übernimmt.“ Auch der Bremer Senat mahnt, eine Altschuldenregelung müsse „die besonderen Voraussetzungen der Stadtstaaten berücksichtigen.“

Sachsen sieht die Pläne sehr kritisch: „Die Initiative des Bundes zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen sollten allen Kommunen dauerhaft helfen und nicht nur einzelnen“, schreibt das dortige Finanzministerium. Eine Übernahme von Altschulden wäre „nur ein Strohfeuer“ und würde die Mühen jener Städte, die solide gewirtschaftet hätten, abwerten.

Hessen und Niedersachsen fordern eine Würdigung ihrer eigenen Entschuldungserfolge

Hessen begrüßt zwar „jede Initiative des Bundes, die Finanzlage der Länder und deren Kommunen zu verbessern“, erinnert aber daran, dass Hessen seine Städte auch ohne Bundeshilfe entschulde. Eine Altschuldenlösung müsse die „Eigenanstrengungen“ von Ländern wie diesem würdigen. Niedersachsen sieht es ähnlich: Das Land habe große Anstrengungen zur Entschuldung seiner Städte unternommen. „Die müssen bei eine Bundeslösung Berücksichtigung finden“, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums.

Unterstützt wird die Altschuldenhilfe von jenen Ländern, die selbst etwas davon hätten. „Es ist dringend notwendig, damit den besonders betroffenen Kommunen zu helfen, auch wenn davon nicht als Bundesländer profitieren“, sagte der saarländische Regierungssprecher Julian Lange. Er spricht von „gesamtstaatlicher Solidarität“, die die Länder zeigen sollten.

Rheinland-Pfalz, das mit einem Landesprogramm die Hälfte der kommunalen Altschulden übernimmt, sieht den Bund in der Pflicht, sich zu beteiligen. Das dortige Finanzministerium hofft auf den Einfluss von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst gegenüber der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Thüringen bringt ostdeutsche Besonderheiten bei den Altschulden ins Gespräch

Thüringen nennt eine Altschuldenregelung „überfällig“ und lobt die Initiative von Hendrik Wüst. Das Land dringt aber auf ein „faires Gesamtpaket“, das die Interessen Thüringens und der anderen ostdeutschen Länder berücksichtigen solle. Aus ostdeutscher Sicht seien weniger die kommunalen Altschulden, sondern zum Beispiel die Altschulden der Wohnungsgesellschaften zu regeln, sagte die Sprecherin der Staatskanzlei.

Mit „Altschulden“ sind vor allem die sogenannten Kassenkredite gemeint, die allein die Städte in NRW mit rund 18 Milliarden Euro belasten. Das sind keine Kredite, die aufgenommen wurden, um Investitionen in Schulen, Straßen oder Verwaltungsgebäude zu finanzieren. Kassenkredite – vergleichbar mit einem privaten „Dispo“ bei einer Bank -- sind Schulden, die aufgenommen werden müssen, um laufende Ausgaben einer Stadt zu finanzieren, zum Beispiel Gehälter oder Sozialhilfen.

Mehr zum Thema

Während sich bei der vom Bund und vom Land NRW in Aussicht gestellten Altschuldenhilfe für arme Städte praktisch nichts tut, werden die Haushalts-Löcher der Kommunen immer größer.

Kommunalverbände in NRW stellen am Dienstag erste gemeinsame Finanz-Umfrage vor

Die leeren Kassen bewegen in dieser Woche zwei Spitzenverbände, die die Interessen sehr unterschiedlicher Städte vertreten, zum gemeinsamen Vorstoß. Am Dienstag werden der Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW die Ergebnisse der ersten gemeinsamen Finanz-Umfrage unter allen Städten vorstellen. Beobachter rechnen mit einem Hilferuf, den es so noch nie gegeben hat.

Einen Vorgeschmack auf die Abgründe, die sich in vielen NRW-Städten auftun, liefert Krefelds Oberbürgermeister Frank Meyer, der in NRW den Zusammenschluss der SPD-Kommunalpolitiker (SGK) leitet, im Gespräch mit dieser Redaktion.

Krefelds OB Frank Meyer: „Früher koste eine Kita fünf Millionen Euro, heute zwölf“

„Viele Aufgaben der Städte verteuern sich dramatisch, und das wird sich weiter zuspitzen“, sagte Meyer. Allein in Krefeld gebe es im Hochbau einen Sanierungsstau von über einer Milliarde Euro. „Das betrifft Schulen, Verwaltungsgebäude, Kultur, Sport. In dieser Rechnung sind die maroden Straßen und Radwege und der Ausbau des Nahverkehrs, der Ausbau des Ganztags, die Flüchtlingsunterbringung und die Kita-Finanzierung noch nicht enthalten.“ Laut Meyer explodierten die Kosten: „Früher konnte man eine Kita für fünf Millionen Euro bauen, heute kostet das zwölf Millionen.“

Die Uhr tickt: Ab 2025 müssen die Städte auch noch ihre Corona-Schulden bezahlen

Der Kommunalpolitiker weist auf eine weitere finanzpolitische „Zeitbombe“ hin, die bedrohlich ticke und die NRW-Städte mit mehr als sechs Milliarden Euro zusätzlich belasten könnten: „Ab 2025 kommen die Corona-Schulden dazu. Die Kommunen konnten ihre coronabedingten Mehrkosten zunächst ausgliedern. Ab 2025 können sie entscheiden, ob sie diese Schulden abstottern oder ob sie sie aus Rücklagen finanzieren möchten. Aber was machen die vielen Städte, die keine Rücklagen haben?“

Frank Meyer meint, dass die 250 Millionen Euro im Jahr, die NRW im Rahmen einer Altschuldenregelung anbietet, nicht reichen würden. „Es ist nur eine Art Zinshilfe. Man braucht daher zusätzlich den Hebel des Bundes, oder das Land müsste selbst mehrfür die Entschuldung seiner Kommunen tun.“ Der Schlüssel liege in Düsseldorf. Dort müssten die konkreten Regeln für die Kommunen erarbeitet werden, und Hendrik Wüst müsse mit Merz über die verfassungsrechtlichen Grundlagen für eine Altschuldenlösung sprechen.

„Ich habe NRW schon mal selbstbewusster erlebt“, sagt Meyer. „Es ist doch eine Lachnummer, dass Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland eigene kommunale Entschuldungsprogramme auflegen konnten, und in Düsseldorf zeigt man von morgens bis abends nach Berlin.“

Im Juni 2024 stellten NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), NRW-Wirtschaftministerin Mona Neubaur (r., Bündnis 90/Die Grünen) und NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (li., CDU) nach einer Kabinettssitzung in der NRW-Landesvertretung in Berlin die Landes-Pläne für eine Altschuldenhilfe vor.
Im Juni 2024 stellten NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), NRW-Wirtschaftministerin Mona Neubaur (r., Bündnis 90/Die Grünen) und NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (li., CDU) nach einer Kabinettssitzung in der NRW-Landesvertretung in Berlin die Landes-Pläne für eine Altschuldenhilfe vor. © DPA Images | Bernd von Jutrczenka

Der Ruf nach einer Altschuldenlösung, also nach einem Schuldenschnitt für arme Städte, wird immer lauter. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat sich zuletzt darüber beschwert, dass im Bundeshaushalt keine Altschuldenlösung vorgesehen sei. Das SPD-Präsidium appellierte vor wenigen Tagen an die Union, den Weg für eine dafür nötige Grundgesetzänderung freizumachen.

Lesen Sie hier die ausführlichen Stellungnahmen der Länder zu Altschuldenhilfe

Thüringen

„Eine kommunale Altschuldenregelung ist überfällig. Bislang scheiterten entsprechende Initiativen ebenso wie eine ökonomisch vernünftige Anpassung der Schuldenbremse im Grundgesetz stets an der Union, weshalb es gut ist, dass nun CDU-Ministerpräsident Wüst entsprechend vorangeht. Aus ostdeutscher Sicht sind weniger die kommunalen Altschulden, sondern vielmehr die Altschulden der Wohnungsgesellschaften und immer noch systemfremde Lasten aus der Wiedervereinigung zu regeln, insbesondere jene aus dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG). Einem fairen Gesamtpaket, welches die Interessen Thüringens und der ostdeutschen Länder berücksichtigt, hat sich Thüringen bisher nicht verschlossen und wird dies auch künftig nicht tun.“ (Quelle: Staatskanzlei)

Mecklenburg-Vopommern

„Keine Stellungnahme zu Anträgen, die noch gar nicht gestellt sind.“ (Quelle: Staatskanzlei)

Bremen

Der Bremer Senat unterstützt ausdrücklich eine Altschuldenregelung und hat sich in den vergangenen Jahren auch immer dafür stark gemacht.

Diese Regelung muss allerdings auch die besonderen Voraussetzungen der Stadtstaaten berücksichtigen. (Quelle: Sprecher des Senats)

Schleswig-Holstein

„Altschulden sind für viele Kommunen in Deutschland ein relevantes Problem. Die Kommunen in Schleswig-Holstein haben einen vergleichsweise sehr niedrigen Kassenkreditbestand. Ein Altschuldenkonzept für die Kommunen muss deswegen berücksichtigen, dass die Finanzverteilung zwischen Ländern und Kommunen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ist. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich immer dafür eingesetzt, dass die Gesamtverschuldung von Ländern und Kommunen die Grundlage für die Mittelverteilung ist. Ein konkreter Vorschlag des Bundes liegt mir zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.“ (Quelle: Finanzministerium)

Sachsen

Die Initiativen des Bundes zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen sollten allen Kommunen dauerhaft helfen und nicht nur einzelnen. Eine Übernahme von Altschulden der Kommunen wäre nur ein Strohfeuer und würde darüber hinaus die Bemühungen der Kommunen, die solide gewirtschaftet haben, abwerten. Viel wichtiger ist, dass der Bund den Kommunen nicht immer wieder neue kostenträchtige Aufgaben überträgt, ohne eine ausreichende finanzielle Unterstützung bereitzustellen. Ein Herauskaufen des Bundes aus seiner grundsätzlichen Finanzverantwortung, indem er Altschulden von Kommunen übernimmt, sollte strikt abgelehnt werden. (Quelle: Finanzministerium)

Berlin

Das Thema einer Altschuldenhilfe für Kommunen ist Gegenstand verschiedener Abstimmungen unter den Ländern und mit der Bundesregierung. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Finanzen ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass das geplante Verteilungskriterium der „kommunalen Kassenkredite“ auf Stadtstaaten, die zugleich Land und Kommune sind, nicht sachgerecht anwendbar ist. Dieses Verteilungskriterium wird insoweit kritisch gesehen.

Im Übrigen bitten wir allerdings um Verständnis dafür, dass wir das Ergebnis der laufenden Abstimmungen nicht vorwegnehmen können. (Quelle: Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen)

Hamburg

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel äußert sich dazu wie folgt:

„Wir tragen einen Altschuldenfonds mit, der die vergleichbaren Schulden der Freien und Hansestadt Hamburg entsprechend übernimmt.“ (Quelle: Finanzsenator Dr. Andreas Dressel)

Hessen

Das Land Hessen ist ein besonders kommunalfreundliches Bundesland und hat mit der Hessenkasse das Problem der kommunalen Liquiditätskredite bereits 2018 gelöst und bewiesen, dass dieses auch ohne Bundeshilfe in Eigeninitiative aus der Welt geschafft werden kann. Gleichwohl begrüßt die Landesregierung grundsätzlich jede Initiative des Bundes, die Finanzlage der Länder und deren Kommunen zu verbessern. Allerdings dürfen hierbei die bereits erfolgten Eigenanstrengungen von Ländern wie Hessen nicht bestraft werden und müssen stattdessen Berücksichtigung bei der Verteilung der Bundesmittel finden. Hierzu bedarf es allerdings noch eines konkreten Vorschlags des Bundesfinanzministeriums. (Quelle: Finanzministerium)

Rheinland-Pfalz

„Rheinland-Pfalz hat seinen Teil zur Entschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen bereits erfüllt. Rheinland-Pfalz übernimmt mit seinem aktuell in Umsetzung befindlichen Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP) über die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite. Das sind rund drei Milliarden Euro. Dies bedeutet eine effektive und unmittelbare Befreiung von einem Teil der Schuldenlast und des Zinsänderungsrisikos für unsere Kommunen. Damit, und mit weiteren Programmen, steht das Land als starker Partner an der Seite seiner Kommunen.

Gleichzeitig hat sich Rheinland-Pfalz immer mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass der Bund seinen Teil zur kommunalen Entschuldung beiträgt und in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene auch eine solche Festlegung für die Bundesregierung aufgenommen wurde.

Da die Verschuldung der Kommunen mit länderübergreifenden Phänomenen verbunden und teilweise auf kommunale Haushaltsbelastungen in der Verantwortung des Bundes zurückzuführen ist, ist auch der Bund in der Pflicht, seinen Beitrag bei der „Altschuldenlösung“ zu leisten. Eine umfassende Lösung trägt zudem zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in ganz Deutschland bei.

Die Bundesregierung hat bereits ihre Bereitschaft erklärt, sich gemeinsam mit den Ländern an einer gemeinsamen Kraftanstrengung zur Bewältigung der kommunalen Altschulden zu beteiligen. Rheinland-Pfalz appelliert an alle Beteiligten, gemeinsam dafür zu sorgen, dass die hierfür notwendigen politischen Mehrheiten zustande kommen. Dafür ist im Bundestag auch eine Unterstützung der Unionsfraktion notwendig. Rheinland-Pfalz begrüßt daher ausdrücklich, dass Nordrhein-Westfalen sich nun ebenfalls auf den Weg zur kommunalen Entschuldung gemacht hat und sein Gewicht als CDU-geführtes Bundesland bei der Unionsfraktion im Bundestag in die Debatte einbringen kann. Wir hoffen sehr, dass es Ministerpräsident Wüst gelingt, die Unionsfraktion von einem gemeinsamen Weg bei der dringend notwendigen und gebotenen kommunalen Entschuldung zu überzeugen.“ (Quelle: Staatskanzlei)

Sachsen-Anhalt

Das Vorhaben des Bundes einer „Kommunalen Altschuldenübernahme“ mit dem in seinem Eckpunkteprogramm benannten Bedingungen wird in der Landesregierung Sachsen-Anhalt konstruktiv und intensiv beraten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Beratungen zu dieser Thematik noch nicht abgeschlossen. (Quelle: Finanzministerium)

Niedersachsen

Niedersachsen ist grundsätzlich an einer Altschuldenhilfe des Bundes interessiert. Mit dem Eckpunktepapier des Bundes aus dem Jahr 2023 liegt ein interessanter Rahmen vor, der allerdings weiterer Konkretisierungen bedarf. Niedersachsen hat bereits große Anstrengungen zur Entschuldung seiner Kommunen unternommen, die bei einer Bundeslösung Berücksichtigung finden müssten. Ob Niedersachsen eine Altschuldenlösung mittragen würde, hinge maßgeblich von den (durch den Bund) gesetzten Rahmenbedingungen ab. Seit dem vergangenen Jahr liegen hier keine konkreten, neuen Vorschläge des Bundes oder der Ländergemeinschaft zum Thema vor. (Quelle: Finanzministerium)

Baden-Württemberg

„Baden-Württemberg hat seine Kommunen finanziell stets gut ausgestattet. Fast ein Viertel der Ausgaben aus dem Landeshaushalt fließen an die Gemeinden. Im bundesweiten Vergleich stehen die baden-württembergischen Kommunen sehr gut da. Bei der Pro-Kopf-Verschuldung sind wir im Ländervergleich auf einem Spitzenplatz. Wir verstehen die Dringlichkeit, hoch verschuldeten Kommunen zu helfen. Allerdings sehen wir die Gefahr, dass Länder wie Baden-Württemberg, die ihre Kommunen auskömmlich finanziert haben, benachteiligt werden könnten. Wir sind der Meinung, dass Bundesmittel daher besser für die drängenden Zukunftsaufgaben aller Länder genutzt werden sollten.“ (Quelle: Regierungssprecher Matthias Gauger)

Saarland

„Die saarländische Landesregierung plädiert bereits seit langer Zeit für eine Altschuldenlösung – auch aus eigener Betroffenheit (nur 7 von 52 Kommunen im Saarland sind nicht betroffen). Das Saarland hat auch bereits in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Saarland-Pakt den saarländischen Kommunen die Hälfte der Kassenkredite abgenommen (etwa 1. Mrd. Euro). Im Landtag beschlossen wurde das Ende 2019. Auch andere betroffene Länder haben dies schon vor einiger Zeit getan, wie Hessen und Rheinland-Pfalz, jüngst nun auch Nordrhein-Westfalen. Wir begrüßen das sehr, denn der Eigenbeitrag der Länder ist von Bundesfinanzminister Christian Lindner immer wieder als Bedingung genannt worden. Dies ist nun erfüllt. Eine Altschuldenlösung auf dem Wege einer Grundgesetzänderung erfordert allerdings – wie Sie erwähnen – eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat und somit die Mitwirkung der Union im Deutschen Bundestag sowie von Ländern im Bundesrat, die selbst nicht davon profitieren würden. Es ist dringend notwendig, mit einer Altschuldenlösung den besonders betroffenen Kommunen zu helfen, auch wenn davon dann nicht alle Bundesländer profitieren – diese gesamtstaatliche Solidarität ist auch ein Auftrag aus dem Grundgesetz, das zu gleichwertigen Lebensverhältnissen verpflichtet. (Quelle: Regierungssprecher Julian Lange)

Brandenburg

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat bislang Eckpunkte zum Bundesvorhaben „Kommunale Altschuldenübernahme“ entworfen und den Ländern übersandt. Für eine weitergehende Bewertung des Vorhabens bedarf es einer Präzisierung und einer damit verbundenen gesetzestechnischen Weiterentwicklung der Eckpunkte durch das BMF.

Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass angesichts der ausstehenden Weiterentwicklung der Eckpunkte durch das BMF noch keine Festlegung der Landesregierung des Landes Brandenburg erfolgen kann. Dafür ist es noch zu früh. (Quelle: Finanzministerium)

Bayern

„Bayern stemmt mit über neun Milliarden Euro jährlich bereits rund die Hälfte des bundesstaatlichen Finanzkraftausgleichs – seine Solidarität im föderalen Gefüge stellt der Freistaat allein hierdurch bereits über Gebühr unter Beweis.“
„Die Altschuldenübernahme ist eine uralte Idee und schlicht unfair. Sie benachteiligt Länder, die ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag nachkommen und ihre Kommunen finanziell angemessen ausstatten, und Kommunen, die sich durch einen soliden Haushaltskurs mit hohem Aufwand und harten Maßnahmen entschuldet und konsolidiert haben. Eine solche Schuldenübernahme setzt völlig falsche Anreize.“
„Der Ampel fehlen finanzpolitische Zukunftskonzepte – sie wärmen alte, schon damals schlechte Ideen wieder auf, die augenscheinlich nur bestimmte Bundesländer und deren Kommunen bevorteilen sollen.“
„Die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung zeigt doch bereits, wie massiv dieser Eingriff in die verfassungsrechtlich verankerten Finanzierungsstrukturen von Bund und Ländern wäre.“
„Bayerns Kommunen belegen im Ländervergleich auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine Spitzenposition! Dies liegt nicht zuletzt an der starken Unterstützung und engen Partnerschaft mit dem Freistaat Bayern.“ (Quelle: Finanzminister Albert Füracker)