Berlin. Lachgas aus der Sahnekartusche könnte bald der Vergangenheit angehören. Gesundheitsminister Karl Lauterbach plant ein Knallhart-Verbot.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einem Medienbericht zufolge eine Gesetzesänderung vorgelegt, um den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu stoppen und K.-o.-Tropfen zu verbieten. Die „Rheinische Post“ (Donnerstagsausgabe) berichtete, in dem Änderungsantrag seien Einschränkungen für die Herstellung, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Lachgas vorgesehen. Für Kinder und Jugendliche soll demnach künftig ein grundsätzliches Verkaufs- und Besitzverbot gelten.

Dem Änderungsantrag zufolge soll die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als „anerkannte Verwendung“ erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden könne. Hintergrund ist dem Bericht nach, dass Lachgas auch in der Industrie etwa zum Aufschäumen von Sahne zum Einsatz kommt oder in der Medizin und Wissenschaft genutzt wird. Lesen Sie dazu den Kommentar: Lachgas aus Automaten – ein unnötiger Anreiz für Jugendliche

Lachgas-Verbot: Lauterbach plant weitere Änderungen

Auch die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol, die seit einiger Zeit als sogenannte K.-o.-Tropfen für Sexualstraftaten genutzt werden und als „Vergewaltigungsdroge“ gelten, werden dem Zeitungsbericht zufolge von der Änderung erfasst. Mit der Gesetzesänderung wären sie demnach verboten.

Der „Rheinischen Post“ zufolge soll die Gesetzesänderung nach der Sommerpause umgesetzt werden und könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Alkohol: Mit begleitetem Trinken soll Schluss sein

Lachgas wird immer häufiger als Partydroge genutzt. Es ist in Deutschland legal erhältlich und wird häufig aus Sahnekartuschen oder Luftballons inhaliert. Die Risiken würden dabei oft unterschätzt, mahnen Expertinnen und Experten. Negative Folgen seien Schwindelanfälle, Übelkeit und Lähmungserscheinungen. Lesen Sie dazu: Lachgas – Neue Studie zeigt große Gefahren – Ärzte warnen

Lauterbach forderte derweil auch ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von 14- bis 16-Jährigen. „Aus gesundheitspolitischer Sicht kann es zu diesem Thema keine zwei Meinungen geben. Das sogenannte begleitete Trinken sollte untersagt werden“, sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Donnerstagsausgaben). Die Anwesenheit von Erwachsenen ändere nichts an der Schädlichkeit von Alkohol für Kinder.

pcl/AFP