Berlin. Viele Ältere wollen oder können sich noch nicht zur Ruhe setzen. Wer weiter Geld verdienen möchte, sollte sein Vorgehen genau planen.
Kanzler Olaf Scholz (SPD) hat sich festgelegt: Eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ist mit ihm nicht zu machen. „Für mich ist es eine Frage des Anstands, denen, die schon lange gearbeitet haben, nicht den verdienten Ruhestand streitig zu machen“, sagt er. Auch die Jüngeren, die am Anfang ihres Berufslebens stehen, müssten wissen, woran sie sind.
Gleichwohl geht die Debatte über eine längere Lebensarbeitszeit weiter. Der Grund: Deutschland gehen die Fachkräfte aus, zudem steigt die Lebenserwartung der Menschen. Die Ampel-Koalition arbeitet jetzt an Plänen, um Beschäftigten im Rentenalter einen freiwilligen Verbleib im Job schmackhaft zu machen. Wer die Altersgrenze erreicht hat und trotzdem weiterarbeiten möchte, hat allerdings auch heute schon einige Möglichkeiten, das zu tun. Ein Überblick.
Wie ist der aktuelle Stand beim Renteneintrittsalter?
Zurzeit liegt das gesetzliche Eintrittsalter für eine Regelaltersrente ohne Abschläge bei 66 Jahren. Betroffen davon ist der Geburtsjahrgang 1958. Künftig steigt die Altersgrenze in jedem Jahr um zwei Monate an. Ab 2031 und dem Geburtsjahrgang 1964 gilt dann generell die Rente mit 67. Das tatsächliche Renteneintrittsalter in Deutschland liegt aber unter dem gesetzlichen: Zuletzt bezogen Männer und Frauen im Durchschnitt mit 64,4 Jahren erstmals eine Altersrente. Der Grund dafür ist, dass es Sonderregelungen für Beschäftigte gibt, die sehr viele Jahre Beiträge gezahlt haben und sich früher in den Ruhestand verabschieden können – sei es mit Abschlägen oder ohne.
Was plant jetzt die Ampel-Koalition?
Kanzler Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) arbeiten gerade am Entwurf des Bundeshaushalts 2025. Gleichzeitig verhandeln sie ein „Dynamisierungspaket“, das der lahmenden Wirtschaft in Deutschland neuen Schwung verleihen soll. Nach Angaben des Kanzlers geht es auch darum, „freiwilliges längeres Weiterarbeiten deutlich attraktiver zu machen“, um so das Angebot an Arbeitskräften auszuweiten. Es könnte etwa die Möglichkeit geschaffen werden, betroffenen Beschäftigten den Arbeitgeberanteil für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung als zusätzliches Netto auszuzahlen.
Was muss man tun, wenn man jetzt schon länger arbeiten will?
Niemand ist gezwungen, mit Erreichen der Altersgrenze aus dem Berufsleben auszusteigen. Wer Geld braucht, sich nützlich machen will oder nicht auf die sozialen Kontakte im Job verzichten möchte, kann weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Möglichkeit besteht darin, den Rentenbeginn nach hinten zu verschieben. „Eine Rente erhält nur, wer auch einen Antrag stellt“, betont die Deutsche Rentenversicherung.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Wer keinen Antrag stellt, kann weiterarbeiten – sofern sich der bisherige Arbeitgeber darauf einlässt oder sich ein neuer findet. „Wer seinen Rentenbeginn verschiebt und weiterhin eine Beschäftigung ausübt, erhält für jeden Monat des späteren Rentenbeginns einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine Rente“, erläutert die Rentenversicherung. Geht man also ein Jahr später in den Ruhestand, steigt die Rente um sechs Prozent. Bei zwei Jahren sind es zwölf Prozent. Obendrauf kommen die zusätzlichen Ansprüche, die dadurch entstehen, dass weiter Beiträge zur Rentenkasse gezahlt werden.
Wie kann man Rente und Berufstätigkeit kombinieren?
Wer das Rentenalter erreicht, in Rente geht und nebenbei weiterarbeitet, kann beliebig viel hinzuverdienen. Grundsätzlich müssen dann vom Versicherten keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung gezahlt werden, vom Arbeitgeber aber schon. Auf die Rente hat das keine Auswirkung. Der Beschäftigte kann aber nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber freiwillig weiter Beiträge zahlen und so seine Ansprüche erhöhen.
„Das gilt übrigens auch für eine geringfügige Beschäftigung“, betont die Rentenversicherung. Die erhöhte Rente wird ab dem Juli des Folgejahres bezahlt. „Dabei gilt auch in diesem Fall: Für die Rente, die sich aus den weiter gezahlten Beiträgen ergibt, wird ein Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat zwischen dem Erreichen des regulären Rentenalters und dem Beginn der höheren Rente gezahlt“, betont das Arbeitsministerium.
Wie stellt sich die Lage bei Frührentnern dar?
In der Vergangenheit gab es Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten. Diese sind aber Anfang 2023 weggefallen. Für Erwerbsminderungsrenten hingegen gibt es noch Hinzuverdienstgrenzen. Sie liegen bei teilweiser Erwerbsminderung bei rund 37.120 Euro und bei voller Erwerbsminderung rund 18.560 Euro. Sie können je nach vorherigem Verdienst aber auch höher ausfallen.
Was ist in Sachen Steuern beachten?
Die große Mehrheit der Rentner zahlt keine Steuern, weil ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Er beträgt derzeit 11.604 Euro für Singles. Wer neben der Rente arbeitet und mit seinem Gesamteinkommen über diesen Betrag kommt, rutscht in die Steuerpflicht. Der Fiskus berücksichtigt allerdings nicht die gesamte Rente, sondern nur einen Teil davon. Die Höhe hängt vom Jahr ab, in dem man in Rente geht.
Bei einem Rentenbeginn 2024 werden 84 Prozent der ersten vollen Jahresrente versteuert. Der steuerpflichtige Teil steigt jedes Jahr um einen Prozentpunkt an. Wer 2040 in Rente geht, wird dann die gesamte Rente versteuern müssen. Hintergrund ist der langfristige Übergang von der vor- zur nachgelagerten Besteuerung von Renten.