Berlin. Harvey Weinstein hat Frauen belästigt. Dass ein Urteil wegen Vergewaltigung aufgehoben wurde, kann Opfer abschrecken, sich zu wehren.
Harvey Weinstein hat Frauen vergewaltigt. Noch können wir das rechtsfest schreiben. Am Donnerstag hob ein New Yorker Gericht die Verurteilung des ehemaligen Filmmoguls wegen Verfahrensfehlern zwar auf. Doch eine weitere Verurteilung aus Kalifornien wegen Vergewaltigung hat weiter Bestand. Möglich ist, dass auch dieses Urteil kippt. Nicht, weil Weinstein unschuldig ist, sondern weil bei Straftaten, die hinter verschlossenen Türen stattfinden, Aussage gegen Aussage steht.
Im Rechtsstaat gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. Die knappe Mehrheit der New Yorker Richterinnen und Richter war der Meinung, es reiche nicht, wenn zusätzliche Zeuginnen ein Muster übergriffigen Verhaltens aufzeigen. Die vor Gericht stehende Tat muss für sich bewiesen werden.
Für Opfer von Sexualverbrechen ist das ein Schlag ins Gesicht. Denn welches Opfer setzt sich einem zermürbenden, an die Intimsphäre gehenden Verfahren aus, wenn kaum Hoffnung besteht, dass der Täter am Ende sühnen muss. Die Entscheidung der Richter, so formal korrekt sie sein mag, kann dazu führen, dass Opfer von Vergewaltigung oder Übergriffen diese nicht anzeigen, wenn sie unsicher sind, ob ihre Beweise ausreichen. Die New Yorker Richter haben Recht gesprochen. Nicht Gerechtigkeit.
Außerhalb der Justiz sind die Belege für Weinsteins Übergriffigkeit überwältigend. Fast 100 Frauen berichteten, wie er sie belästigt, bedrängt, teils bedroht – und manche von ihnen vergewaltigt hat. Die moralische und berufliche Ächtung Weinsteins ist erfolgt, selbst wenn der Rechtsstaat darin versagt, seine Verbrechen zu fassen. Für seine Opfer ist das ein schwacher Trost.
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