Brüssel. Raser, Drängler, Falschparker: Die EU greift durch, Delikte im Ausland werden öfter geahndet. Wie lässt sich trotzdem Geld sparen?
Ob Urlaub, Dienstreise oder nur mal eben günstig Tanken im Nachbarland: Wer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, muss bei Verkehrsdelikten bald mit konsequenteren Strafen rechnen. Das EU-Parlament beschließt am Mittwoch ein neues Gesetz, das die Nachsicht mit Rasern, Dränglern und Falschparkern im Ausland beenden soll.
Bei Verkehrsverstößen von EU-Ausländern werden bislang rund 40 Prozent der Bußgelder nicht eingetrieben – so bleiben jedes Jahr rund sechs Millionen Verkehrsdelikte in der Europäischen Union am Ende folgenlos. „Weil die Täter nicht identifiziert werden konnten oder die Zahlung nicht durchgesetzt wurde“, sagt EU-Verkehrskommissarin Adina Valean.
Das neue Gesetz sieht deshalb vor, dass die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Ahndung von Verstößen grenzüberschreitend enger zusammenarbeiten und den Informationsaustausch über standardisierte IT-Portale organisieren. Die Vorschrift erlaubt Behörden den Zugang zu allen Führerscheinregistern der einzelnen EU-Staaten. Auch im Ausland verhängte Fahrverbote können künftig grenzüberschreitend im Heimatland des Verkehrssünders durchgesetzt werden. Bislang war das nicht möglich.
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Konsequent geahndet werden sollen etwa:
- Überhöhte Geschwindigkeit
- Fahren unter Drogeneinfluss oder Trunkenheit am Steuer
- Missachtung des Sicherheitsabstands
- Fahrerflucht
- gefährliches Überholen
- gefährliches Parken
- Überfahren durchgezogener weißer Linien
- Fahren in verbotener Fahrtrichtung
- Missachtung von Regeln für Rettungsgassen
- Missachtung Fahrverboten etwa in Einkaufsstraßen oder auf Radwegen
Zuständig für nachträgliche Eintreibungen, wenn ein Autofahrer sein Knöllchen im Ausland nicht bezahlt, ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz. Die entsprechenden Aufträge erteilen andere EU-Staaten aber bislang in unterschiedlicher Konsequenz: Nachbarn wie die Niederlande versuchen, möglichst viele Bußgeld-Bescheide in Deutschland durchsetzen zu lassen. Andere Länder treiben weniger Aufwand.
Auf der anderen Seite stellt das Gesetz für Verkehrssünder aber auch finanzielle Erleichterung in Aussicht: Inkassobetriebe, Anwälte oder andere Privatunternehmer, die bisher oft mit Wucherzuschlägen und dubiosen Methoden Bußgelder im Auftrag anderer EU-Staaten eingetrieben haben, dürfen diese Aufgaben künftig nicht mehr übernehmen. Zudem bleibt noch eine Übergangsfrist: Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln erst in nationale Vorschriften umsetzen. Dazu haben sie maximal zwei Jahre Zeit.
Der ADAC rät Autofahrern aber schon jetzt, Knöllchen schnell zu bezahlen – auch wenn Verkehrsverstöße im Ausland teilweise deutlich härter bestraft als hierzulande. Wer 20 Kilometer pro Stunde schneller unterwegs ist als erlaubt, kommt in Deutschland aktuell mit bis zu 70 Euro Bußgeld davon. In Italien werden mindestens 175 Euro fällig, in Norwegen sogar mindestens 585 Euro, so der ADAC.
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Doch wenn Autofahrer den Bußgeldbescheid unbezahlt wegwerfen, droht ihnen möglicherweise beim nächsten Urlaub im jeweiligen Land eine böse Überraschung. „Rechtskräftige Bußen verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren“, warnt der ADAC. Das Bußgeld könne im Ausland etwa später vollstreckt werden, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes könnten säumige Zahler auffallen. Werde die Geldbuße dagegen zügig bezahlt, gewährten viele Länder – etwa Frankreich, Italien oder Spanien – teils hohe Rabatte bis zu 50 Prozent.