Rom. Italien hat seine Strafen für Verkehrssünder verschärft. Nicht nur Autofahrer müssen sich vorsehen. Was Urlauber nun wissen sollten.
Wer in Italien Urlaub machen will, muss sich künftig an strengere Regel halten. Die italienische Abgeordnetenkammer hat eine Reform der Straßenverkehrsordnung verabschiedet, die Strafen für Verkehrssünder erheblich verschärft. Die Reform, die noch vom Senat abgesegnet werden muss, sieht weitreichende Änderungen vor. Unter anderem hartes Durchgreifen bei Fahrern, die mit dem Handy hantieren oder unter Drogeneinfluss unterwegs sind. Hier die wichtigsten beschlossenen Neuerungen.
Neue Regeln in Italien zum Handy am Steuer
Die Strafen für , die am Steuer telefonieren oder chatten, werden verdreifacht. So drohen jetzt Bußgelder von bis zu 1.697 Euro für diejenigen, die mit dem Handy erwischt werden. Außerdem werden ihnen acht bis zehn Führerschein-Punkte entzogen und sie müssen ihre Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von 15 Tagen bis zu zwei Monaten abgeben.
Werden Fahrerinnen und Fahrer innerhalb von zwei Jahren noch einmal ertappt, so droht ihnen ein Führerschein-Entzug von bis zu drei Monaten. Außerdem wird eine Geldstrafe zwischen 644 und maximal 2.588 Euro fällig und Fahrer büßen zehn Führerschein-Punkte ein. Noch teurer wird es, wenn derselbe Autofahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit erhöhter Geschwindigkeit erwischt wird. Dann drohen bis zu 1.084 Euro Strafe und der Führerschein wird für 15 bis 30 Tage einbehalten.
Dabei ist wichtig zu wissen: Anders als in Deutschland werden im italienischenPunktesystem bei Verstößen Punkte abgezogen. Fahrer starten mit einem Guthaben von 20 Punkten. Es gibt derzeit allerdings keine europäischen Rechtsvorschriften, die die Verwaltung der Führerscheinpunkte regeln. Jeder Staat handelt in dieser Hinsicht völlig unabhängig. Zumindest was die Strafpunkte betrifft, haben in Italien verhängte Bußgelder somit keine Auswirkungen für deutsche Fahrer.
Autofahren unter Alkoholeinfluss in Italien
Hier wird Autofahrern in Zukunft nur noch eine Chance gewehrt: Wer zum zweiten Mal mit einem Alkoholwert zwischen 0,5 und 1,5 ertappt wird, muss künftig einen strikten Grenzwert von 0 einhalten. Zudem muss der Führerschein mit einer ärztlichen Untersuchung erneuert werden. Die Geldstrafen für Alkohol am Steuer steigen um ein Drittel: Bei 0,5 bis 0,8 Promille zahlen Fahrer künftig 2.170 Euro. Wer es auf über 1,5 Promille bringt, muss mit einer Strafe von 6.000 Euro rechnen.
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Zuletzt muss auf eigene Kosten eine Alkoholsperre im Auto installiert werden, die das Starten des Motors verhindert, wenn der Autofahrer unter Alkoholeinfluss steht. Alkohol-Interlock-Systeme – kurz Alkolocks – messen den Alkohol im Atem. Die Geräte verfügen dafür über ein Röhrchen zum Hineinpusten und ähneln damit dem Apparat, den die Polizei bei Kontrollen verwendet. Ist der Fahrer nüchtern, lässt sich das Fahrzeug anschließend starten. Wenn der gemessene Wert die gesetzlich definierte Promillegrenze überschreitet, blockiert eine Steuereinheit den Anlasser und verhindert somit das Fahren.
Nulltoleranz für Drogen
Werden bei einem Autofahrer im Rahmen eines Schnelltests Drogen im Blut festgestellt, ist der Führerschein schon beim ersten Mal für 20 Tage weg. Beim zweiten Vergehen beträgt das Fahrverbot mindestens drei Jahre. Ein Minderjähriger, der ohne Führerschein und betrunken oder unter Drogeneinfluss Auto fährt, kann den Führerschein erst mit 24 Jahren erwerben.
Helmpflicht für E-Tretroller in Italien
Wer in Italien mit einem der berüchtigten E-Roller unterwegs ist, sollte in Zukunft an ein Nummernschild, Helm, Blinker, Bremslichter sowie eine Versicherung denken. Denn wer ohne Nummernschild oder Versicherungsdokumente fährt, muss zwischen 100 und 400 Euro zahlen. Wer keinen funktionierenden Blinker oder Bremslichter hat, darf mit einer Strafe zwischen 200 und 800 Euro rechnen.
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Teure Geldbußen drohen Urlaubern in Italien
Auch bei einigen anderen Verstößen werden künftig höhere Strafen verlangt: Unerlaubtes Parken auf Behindertenparkplätzen soll statt 330 Euro in Zukunft 990 Euro kosten. Wer Busspuren oder Haltestellen zuparkt, muss statt wie bisher 165 Euro nun 660 Euro zahlen.
Neue Regel für Fahranfänger
Eine Lockerung steht für Fahranfänger ins Haus: Wer in Italien gerade erst den Führerschein gemacht hat, darf in den ersten drei Jahren danach keine großmotorigen Autos fahren. Die Reform sieht vor, die Fahrerlaubnis für die ersten drei Jahre von Pkw mit rund 95 PS auf solche mit maximal 142 PS hochzustufen.
Aussetzung von Haustieren
Neu sind auch Vorschriften zur aktiven Bekämpfung von Aussetzen von Haustieren, die Verkehrsunfälle verursachen könnten. Es drohen bis zu sieben Jahren Haft, wenn das Aussetzen zu einem Unfall mit Toten oder Verletzten führt. Autofahrern, die beim Aussetzen eines Tieres erwischt werden, droht zudem der lebenslange Entzug des Führerscheins.