Berlin. Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen TikTok eröffnet. Es soll prüfen, ob der Konzern die Gesundheit von Minderjährigen gefährdet.
Erneut hat die Europäische Kommission ein Verfahren gegen die Online-Plattform TikTok eröffnet. Es soll geprüft werden, ob der chinesische Konzern mit der App TikTok Lite die psychische Gesundheit von Minderjährigen gefährdet und damit gegen EU-Regeln verstößt. Das teilte die Kommission am Montag mit.
Kritisch sieht die EU vor allem ein Aufgaben- und Belohnungsprogramm. Es ermögliche es den Nutzerinnen und Nutzern von TikTok Punkte zu sammeln, indem sie bestimmte Aufgaben erfüllen – etwa das Ansehen von Videos oder das positive Bewerten von Inhalten. Dies könne süchtig machen und sei besonders besorgniserregend für Kinder, da nicht erkennbar sei, dass das Alter der Nutzer wirksam überprüft werde.
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TikTok veröffentlicht neue App-Version – EU-Kommission sieht Gefahren
Die Kommission kritisiert, dass der Konzern die Version der App in Frankreich und Spanien auf den Markt gebracht habe, ohne die damit verbundenen Risiken in einem Bericht zu bewerten. Ein solcher sollte bis zum 18. April vorliegen – nach Angaben der Kommission hat TikTok das versäumt. Die Online-Plattform wird nun aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden eine Risikobewertung der Belohnungsfunktionen vorzulegen, andernfalls drohen tägliche Geldstrafen. Der Kommission zufolge können beispielsweise Geldbußen von bis zu einem Prozent der gesamten Jahreseinnahmen oder des weltweiten Umsatzes auf TikTok zukommen.
Bereits Mitte Februar hatte die EU-Kommission ein Verfahren gegen TikTok eröffnet. Es solle geprüft werden, ob der Online-Riese genug gegen die Verbreitung illegaler Inhalte vorgeht und etwa beim Jugendschutz, und Werbetransparenz gegen EU-Regeln verstößt, hieß es damals von der Kommission. Zuvor hatte sie eine Voruntersuchung durchgeführt. Auch gegen X (früher Twitter) hatte Brüssel schon ein ähnliches Verfahren auf den Weg gebracht. Online-Plattformen werden von einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen.