Berlin/Koblenz. Die Flut im Ahrtal bleibt für den damaligen CDU-Landrat ohne juristische Folgen. Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein.
Der frühere Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), muss sich für die 135 Todesopfer der Flutkatastrophe im Ahrtal nicht vor Gericht verantworten. Der Leitende Koblenzer Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler sagte dem SWR am Donnerstag, die Ermittlungen gegen den inzwischen im Ruhestand befindlichen Politiker und gegen den Leiter des Krisenstabs in der Katastrophennacht würden eingestellt.
Keine Anklage gegen Landrat nach Ahrtal-Flut
Gegen die beiden beschuldigten Männer stand der Verdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen im Raum. Medienberichte und die umfassende Aufklärungsarbeit des Ahrtal-Untersuchungsausschusses im rheinland-pfälzischen Landtag konnten gravierende Mängel beim Krisenmanagement des Kreises während der Flutkatastrophe belegen. Um Anklage gegen Pföhler und den damaligen Einsatzleiter zu erheben, wäre der Nachweis erforderlich gewesen, dass durch ein schnelleres Eingreifen der Tod von Menschen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte verhindert werden können.
Der Landkreis Ahrweiler hatte in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 den Katastrophenfall erst kurz vor Mitternacht ausrufen lassen, als zahlreiche Ortschaften bereits komplett überflutet und von der Außenwelt abgeschnitten waren. Die meisten Todesopfer forderte die Flutkatastrophe später am Unterlauf der Ahr in der Kreisstadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und in Sinzig vor der Mündung der Ahr in den Rhein. Ein Schwerpunkt der Ermittlungen waren die Geschehnisse in einer Behinderteneinrichtung in Sinzig, in der zwölf Bewohner ertranken.
Lesen Sie auch: Hochwasser und Unwetter – Deutschlands Katastrophenschutz ist zu schwach