Düsseldorf. In den vergangenen Jahren fielen bei der NRW-Polizei immer wieder Beamte mit rechtsextremen Einstellungen auf. Das Innenministerium nennt Zahlen.
Bei der nordrhein-westfälischen Polizei sind in den vergangenen vier Jahren 17 Rechtsextremisten aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. In 66 Fällen sei eine rechtsextreme Gesinnung anderweitig geahndet worden, teilte das NRW-Innenministerium am Donnerstag auf Anfrage mit.
Seit 2017 seien 388 Hinweise auf extremistische Einstellungen verfolgt worden, darunter 370 Hinweise auf rechtsextreme Einstellungen. In 101 Fällen dauere die Prüfung noch an. In 204 Fällen habe sich der Vorwurf nicht erhärtet.
Rechtsextreme bei der Polizei in NRW: Verbindung zur Reichsbürgerbewegung?
Seit 2016 seien acht Polizisten unter Verdacht geraten, der Reichsbürgerbewegung anzugehören. Ein Beamter sei rechtskräftig aus dem Dienst entfernt worden. In den übrigen Fällen gebe es noch keine rechtskräftige Gerichtsentscheidung, zum Teil dauern die Ermittlungen noch an.
Einem Bericht des „Stern“ zufolge wird bundesweit gegen mindestens 400 Polizeibeamte der Länder wegen des Verdachts auf rechtsextremistische Gesinnung oder Unterstützung einer Verschwörungsideologie ermittelt. Das habe eine Abfrage in den 16 Innenministerien ergeben, meldet das Magazin. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Thüringen hätten allerdings keine aktuellen Zahlen geliefert.
NRW-Innenminister Reul (CDU): „große Gefahr für die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit“
Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte dem „Stern“: „Polizistinnen und Polizisten, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, sondern extremistische Ansichten verfolgen, sind eine große Gefahr für die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit.“ Diese Menschen wolle er in der Polizei nicht haben.
NRW-Antisemitismusbeauftragte fordert Korrekturen beim Disziplinarrecht
„Es ist bekannt, dass es auch in der Polizei Rechtsextremismus gibt. Den darf man aber nie zum Paulschalvorwurf erheben, denn die große Mehrheit der Beamtinnen und Beamten ist davon frei“, sagte die Antisemitismusbeauftragte des Landes NRW, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Es sei notwendig, intensiver über das Disziplinarrecht zu reden, denn nur darüber könne man Rechtsextremisten aus der Polizei entfernen, so die frühere Bundesjustizministerin. „Wichtig wäre eine Vereinfachung der Disziplinarverfahren, natürlich im rechtsstaatlichen Rahmen.“
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Leutheusser-Schnarrenberger rät dazu, bei der Einstellung von Menschen in den Polizeidienst sehr genau hinzuhören und nachzufragen, ob rechtsextreme, rassistische oder antisemitische Haltungen vorhanden seien.
„Oft entwickelt sich eine solche Haltung aber erst im Laufe des Berufslebens. Es bietet sich für die Extremismusprävention an, Polizisten regelmäßig in neuen Tätigkeitsfeldern einzusetzen, damit sie nicht zu sehr in einem bestimmten Umfeld verankert sind“, schlägt die FDP-Politikerin vor. Die Arbeit der Extremismusbeauftragten in den NRW-Polizeibehörden habe sich ihrer Einschätzung nach bewährt. Diese Stellen wirkten tief in die Polizei hinein.
Polizeibeauftragter des Bundestags: „Gefahr ist so groß wie nie“
Den Polizeibeauftragten des Bundestags, Uli Grötsch (SPD), zitiert das Magazin mit den Worten: „Wir leben in Zeiten, in denen von Rechtsextremen gezielt versucht wird, die Polizeien zu destabilisieren.“ Die Gefahr sei so groß wie nie.
Ermittlungen wegen möglicher Extremisten in den Reihen der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern gibt es seit Jahren immer wieder. Bereits 2022 hatte das Bundesinnenministerium einen Lagebericht dazu veröffentlicht. Damals wurde bekannt, dass binnen drei Jahren 327 Mitarbeiter wegen nachweislicher Bezüge zum Rechtsextremismus oder zur Szene der Reichsbürger aufgefallen waren. Mit einer neuen Fassung des Berichts wird in der ersten Jahreshälfte gerechnet.
Gewerkschaft der Polizei: Disziplinarrecht müsse konsequent angewendet werden
Für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sagte der Bundesvorsitzende Jochen Kopelke: „Die Ermittlungen zeigen klar und deutlich, dass in den Reihen der Polizei eine hohe Sensibilität gegenüber extremistischen Umtrieben von Beschäftigten besteht.“ Beamtinnen und Beamte, die nachgewiesenermaßen rechtsextremistische Haltungen verträten oder Verschwörungserzählungen verbreiteten, hätten in der Polizei nichts zu suchen.
Das Disziplinarrecht müsse daher konsequent angewendet werden. Wichtig sei jedoch ebenso, „dass bei falschen Verdächtigungen die volle Rehabilitation der fälschlich Beschuldigten wieder hergestellt wird“, sagte Kopelke der Deutschen Presse-Agentur. Angesichts von rund 330.000 Polizeibeschäftigten von Bund und Ländern sei die Zahl jener, gegen die ermittelt werde, sehr gering.
Als positives Beispiel hob der GdP-Vorsitzende ein Projekt der Polizei Niedersachsen hervor, wo sogenannte Demokratiepaten freiwillig im Einsatz sind. Aufgabe dieser Freiwilligen ist es unter anderem, im Umgang mit populistischen und demokratiegefährdenden Erscheinungen beratend zu wirken. (dpa/mk)
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