Washington. Trump will in Berufung gehen, muss dafür aber 450 Millionen Dollar hinterlegen. Das sorgt offenbar für Probleme beim Ex-Präsidenten.
Er sei reich, sehr reich, hatte Donald Trump vor einigen Tagen in Interviews noch behauptet. Am Montag leisteten seine Anwälte aber so etwas wie einen Offenbarungseid. Danach ist der republikanische Präsidentschafts-Anwärter zu klamm im Portemonnaie, um im New Yorker Betrugsprozess gegen sein weit verzweigtes Immobilien-Unternehmen die verlangte Bürgschaft von 454 Millionen Dollar zu hinterlegen.
Ohne diese Sicherheitsleistung kann Trump nicht in Berufung gegen das Urteil von Richter Arthur Engoron gehen. Staatsanwältin Letitia James wäre damit befugt, früher oder später Hand an Trumps Besitztümer zu legen und Eigentum zu pfänden, um das verhängte Strafgeld (in Höhe der Bürgschaft) einzutreiben.
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Trumps Verteidiger argumentierten, ihr Mandant könne eine so hohe Summe „unter den gegebenen Umständen“ nicht beibringen. Das liege unter anderem daran, dass viele Kautionsgesellschaften bei 100 Millionen Dollar die rote Linie zögen, enorme Zinsen verlangten und Immobilien-Besitz nicht als Sicherheit akzeptierten. Sie fordern darum Rabatt. Die Bürgschaft solle auf 100 Millionen Dollar begrenzt werden.
Donald Trump: Wie groß sein Vermögen tatsächlich ist, ist umstritten
Diese Summe deckte sich ungefähr mit der Bürgschaft von 96 Millionen Dollar, die Trump im abgetrennten Zivilverfahren wegen sexuellen Missbrauchs der Schriftstellerin E. Jean Carroll hinterlegt hat, um auch dieses Urteil anfechten zu können. In diesem Fall gewährte ihm die weltweit, unter anderem auch in Russland, tätige Versicherungsfirma Chubb ein entsprechendes Darlehen.
Was Insider verwunderte. Zum einen wird Trumps Vermögen laut Reichen-Magazin „Forbes“ auf derzeit 2,6 Milliarden Dollar geschätzt. Zum anderen hatte Trump unter Eid ausgesagt, er verfüge kurzfristig über Barmittel von über 400 Millionen Dollar. Heute sagen die Anwälte, Versuche, bei 30 Bank-Instituten und Kautionsbüros, an das Geld zu kommen, seien „trotz erheblicher” Anstrengungen gescheitert. Wie Richter Engoron sich verhalten wird, ist offen. Die Zahlungsfrist für Trump läuft am 25. März ab.
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