Berlin. Die Bundesregierung will den Begriff „Rasse“ nicht aus der Verfassung streichen – und reagiert so auf Kritik von unerwarteter Stelle.
Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert den Schutz vor Diskriminierung. Wegen seines „Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen“ dürfe niemand benachteiligt oder bevorzugt werden, heißt es da, auch Benachteiligung wegen einer Behinderung ist ausgeschlossen.
Und dabei soll es auch bleiben. Die Fraktionen der Ampelkoalition haben sich nach Informationen aus Koalitionskreisen darauf geeinigt, den Begriff „Rasse“ nicht durch eine alternative Formulierung zu ersetzen – anders als einmal geplant. Zuerst hatte darüber die „Rheinische Post“ berichtet. Einwände gegen eine Änderung hatte demnach der Zentralrat der Juden geäußert.
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Zentralratspräsident Josef Schuster schrieb in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, der Begriff erinnere an die deutsche Geschichte, vor allem „an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen, in erster Linie Jüdinnen und Juden; an die Schrecken der Schoa“. Streiche man diese Erinnerung aus der Verfassung, „werden wir sie irgendwann auch aus unserem Gedächtnis streichen“.
Begriff „Rasse“ im Grundgesetz – Debatte ist schon älter
Zudem gibt es innerhalb der Koalition Bedenken, ob mit einer Ersatzformulierung das gleiche Niveau an Schutz vor Diskriminierung erreicht werden könne; es sei juristisch kompliziert. SPD,Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Begriff im Grundgesetz zu ersetzen. Die Debatte über das Wort ist allerdings älter.
Kritikerinnen und Kritiker führen an, dass der Begriff die Vorstellung verfestige, es gäbe tatsächlich Menschenrassen. Im Juni 2021 sprach sich in einer Anhörung im Bundestag eine Mehrheit der angehörten Experten dafür aus, den Begriff zu ersetzen. In einigen Bundesländern ist das auch bereits geschehen. Zuletzt hatte auch das Saarland beschlossen, den Begriff aus der Landesverfassung zu streichen.
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