Berlin/Straßburg. Das Parlament billigt schärfere Regelungen bei Fahrverboten. Was Autofahrern jetzt droht und woran das Gesetz noch scheitern könnte.
Wer im EU-Ausland das Gaspedal seines Autos zu tief durchdrückt, der kommt bislang glimpflich davon. Zwar müssen Temposünder schon seit längerem auch die Knöllchen aus dem Ausland bezahlen. Fahrverbote aber werden bislang nicht länderübergreifend geahndet. Bekommt also ein Deutscher in Italien ein Fahrverbot, kann er sich schon hinter dem Brenner wieder ans Steuer setzen und heimfahren. Eine Lücke im System, die die Europäische Union jetzt schließen will. Das Parlament in Straßburg hat einem entsprechenden EU-weitem Führerscheinentzug zugestimmt.
Wie das EU-Parlament am Dienstag zudem mitteilte, kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 Kilometern pro Stunde zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Die Abgeordneten wollen das den Angaben zufolge ausweiten, sodass in Wohngebieten bereits der Führerschein weg sein kann, wenn man 30 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs ist. Wenn ein EU-Staat ein Fahrverbot ausgesprochen hat, soll spätestens nach 25 Tagen geklärt sein, ob das Verbot EU-weit gilt oder nicht.
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Führerschein-Regelung muss noch eine weitere Hürde passieren
Allerdings muss das Vorhaben muss noch eine weitere Hürde passieren, bevor Autofahrer eine EU-weite Ahndung fürchten müssen. Denn die Mitgliedsstaaten haben noch keine Position zu dem Vorhaben gefunden. Die Verhandlungen werden erst starten, nachdem im Sommer ein neues Parlament gewählt wurde. Nach einer solchen Einigung auf eine Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten in der Regel rund zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
Die Abgeordneten wollen nun, dass Fahren ohne gültigen Führerschein in die Liste der schwerwiegenden Verkehrsverstöße aufgenommen wird – so wie Alkohol am Steuer oder tödliche Verkehrsunfälle. Dadurch werden Informationen zum Entzug des Führerscheins automatisch mit dem EU-Staat geteilt, der den Führerschein ausgestellt hat.
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EU: 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße bleiben ungeahndet
Das Vorhaben wurde fraktionsübergreifend begrüßt. Der SPD-Europaabgeordnete Thomas Rudner betonte, dass gefährliches Parken, gefährliches Überholen, Überfahren einer durchgezogenen Linie und Fahrerflucht ebenfalls erfasst werden und zum Fahrverbot führen sollten. Er verweist zudem auf Zahlen der EU-Kommission, wonach rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße ungeahndet blieben. Ziel sei es, die Zahl der Verkehrstoten zu senken.
EU-Parlamentsvizepräsident Jan-Christoph Oetjen sagte: „Wer in einem Land einen schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht, hat sein Recht auf Fahren in der EU verwirkt.“ Wichtig sei, dass Verstöße einheitlich und klar definiert seien, so der FDP-Politiker.
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Führerscheinregelung: Uneinigkeit bei EU-weitem Punktesystem
Ein Schritt, den der Allgemeine Deutsche Automobilclub befürwortet: „Bislang gilt ein Fahrverbot derzeit nur in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde“, teilte der ADAC mit. Eine einheitliche Regelung würde zur Verkehrssicherheit beitragen.
Unterschiedliche Ansichten gibt es bei den Details. Zwar hält der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber das Vorhaben für richtig, denn es sei nicht vermittelbar, dass der Entzug eines Führerscheins in der EU nicht grenzüberschreitend funktioniere. Er plädiert aber auch dafür, dass neue Regeln nur für schwere Verkehrsverstöße, die Leben gefährdeten, gelten sollten und es kein EU-weites Punktesystem nach dem Vorbild Deutschlands geben solle. Ein solches System wünscht sich hingegen etwa die deutsche Grünen-Abgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg. Alle Mitgliedstaaten sollten sich dazu verpflichten, teilte sie mit. Auch sie befürwortet den EU-weiten Führerscheinentzug.
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