Berlin. Die EU will Führerscheine fälschungssicherer machen. Dafür müssen alte weg. Was Sie zur Erneuerung Ihrer Fahrerlaubnis wissen müssen.
Die Frist läuft schon bald ab: Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde, muss seine Fahrerlaubnis bis Mitte Januar 2024 erneuern. Betroffen sind alle Motorrad- und Autoführerscheine. Denn: Nach der neuen EU-Führerscheinrichtline müssen bis zum 19. Januar 2033 alle Fahrerlaubnisse, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden.
Mit der Erneuerung sollen Fälschungen erschwert werden. Demnach sollen Personendaten und Passfoto regelmäßig aktualisiert werden. „So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten“, schreibt die Bundesregierung in einer Mitteilung.
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Austausch der Führerscheine erfolgt gestaffelt
Doch nicht alle Führerscheine werden gleichzeitig ausgetauscht – der Umtausch läuft bereits seit Anfang 2022. Der Wechsel erfolgt bis 2033 gestaffelt. Wessen Führerschein vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurde, bei dem ist das Geburtstagsdatum entscheidend für die Frist. Diese Umtauschfristen gelten:
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
- Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
Anders ist es bei denjenigen, deren Führerschein nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. In diesen Fällen ist das Ausstellungsdatum entscheidend. Dann gelten diese Fristen:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
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Wo der Führerschein umgetauscht werden kann und was beachtet werden muss
Wer seinen Führerschein umtauschen will, muss dafür die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes aufsuchen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es empfehlenswert ist, frühzeitig einen Termin zu buchen. Zudem müssen dafür folgende Dokumente mitgebracht werden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- aktueller Führerschein
Zudem wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben. Wer sich nicht an die Frist hält, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Weiter kann ein Bußgeld verhängt werden.
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