Berlin. Der Handel mit Flensburg-Punkten ist ein Geschäftsmodell, das zu lange geduldet wurde. Gut, dass die Politik nun gegensteuert.
Wo es eine Gesetzeslücke gibt, wird sich jemand finden, der sie zu seinem Vorteil nutzt. Das ist anrüchig, aber legitim. Für manche Autofahrer ist der „Punktehandel“ zu reizvoll: Firmen vermitteln gegen Geld Personen, die bereit sind, als Fahrer einen Verkehrsverstoß und die Punkte in Flensburg auf sich zu nehmen.
Lassen wir mal dahingestellt, wie viele Leute das machen. Klar ist, für wen es zu verlockend ist: für notorische Verkehrssünder. So kommen sie um die gefühlte Höchststrafe herum – den Entzug des Führerscheins.
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Strafen sind kein Selbstzweck. Ihre vornehmste Aufgabe ist die Verhütung zukünftiger Vergehen, eine „Besserung“ des Täters, die präventive Funktion. Die läuft beim Punktehandel ins Leere. Und das ist für das allgemeine Rechtsempfinden nicht gut. Jeder denkt sich: Der Ehrliche ist der Dumme.
Grauzone wird schon viel zu lange geduldet
Während das Bundesjustizministerium der Meinung ist, dass die Praxis weder straf- noch bußgeldbewehrt sei, vertritt man in Flensburg seit 20 Jahren die Ansicht, dass zumindest die Falschbeurkundung strafbar sei. Diese Grauzone wird schon viel zu lange geduldet. Eine weitverbreitete Unart in der politischen Diskussion ist, dass ein Zitat mit Handeln und eine Gesetzesänderung mit dem Vollzug verwechselt wird.
Und praktisch ändert sich nichts. Beim Punktehandel würde es helfen, wie in anderen EU-Ländern den Halter haftbar zu machen. Wird jemand „geblitzt“, haftet der Halter. Es sei denn, er benennt einen Fahrer. So würde man die Polizei von der Sisyphusarbeit entlasten, in Zweifelsfällen auf Blitzerfotos den Halter zu identifizieren. Gleichzeitig muss man den Handel unter Strafe stellen. Dieses Geschäftsmodell ist unerträglich.
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