Berlin. Die Deutschen sollen ihre Heizungen rasch austauschen – doch ausgerechnet die Bauministerin will ihre behalten. Das steckt dahinter.
Deutschland steckt mitten in der Wärmewende. Um das Land klimaneutral zu machen, sollen die Bürgerinnen und Bürger ihre alte Heizung austauschen und auf nachhaltigere Systeme setzen. Den Rahmen für den Wechsel gibt unter anderem das Heizungsgesetz vor – mit vorangetrieben von Bauministerin Klara Geywitz.
Seit 1. Januar trifft es schon die ersten Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten. Hier müssen neu installierte Heizsysteme zu mindestens zu 65 Prozent durch erneuerbare Energiequellen betrieben werden müssen. Für alle Bestandsbauten ist zunächst eine kommunale Wärmeplanung Voraussetzung. Es greift ein Bestandsschutz. Ein attraktives Förderkonzept mit Speed-Bonus soll aber Anreize schaffen, die alte Heizung früher auszutauschen.
Warum Klara Geywitz ausgerechnet ihre Heizung nicht tauschen will
Doch ausgerechnet Geywitz denkt nach eigener Auskunft nicht daran, ihre Gasheizung zu Hause in absehbarer Zeit auszutauschen. „Unsere Heizung selbst ist recht neu und wird erst modernisiert, wenn sie es nicht mehr ordentlich tut“, sagte die SPD-Politikerin unserer Redaktion.
„Denn nachhaltig ist auch, Dinge möglichst so lange zu nutzen, wie sie funktionieren.“ Ihre Familie habe „in den letzten zwei Jahren viel sparsamer geheizt“, fügte Geywitz hinzu. Ein Tausch der derzeit eingebauten Heizung sei deshalb erst angedacht, „wenn sie unreparierbar kaputt ist“.
Austauschpflicht für alte Gasheizung: Eigentümer sollten diese Frist kennen
Aber kann eine alte Gas- oder Ölheizung wirklich so lange genutzt werden, bis sie sich wirklich gar nicht mehr reparieren lässt? Eine Einschränkung gibt es hier zu beachten: die Austauschpflicht für alte Heizungen nach 30 Jahren Nutzung. Diese war schon im alten Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert und sieht vor, dass bei bestimmten Heizungsanlagen nach 30 Jahren ein Austausch Pflicht ist. Allerdings gibt es Ausnahmen von der Austauschpflicht – etwa für Heizungen mit Niedertemperaturkessel oder auch Brennwertgeräte.
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Moderne Ölheizungen sind in der Regel mit einer dieser Techniken ausgestattet und fallen daher nicht unter die Austauschpflicht – das betrifft womöglich auch die Gasheizung von Klarna Geywitz. Umgekehrt sollten Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Gas- oder Ölheizung von der Austauschpflicht betroffen ist, sich rechtzeitig über Alternativen informieren. Möglich sind etwa ein neuer Heizkessel oder eine komplett neue Heizung, die die Anforderungen des GEG erfüllt.
Geywitz wirbt für Heizungstausch: Was der Geschwindigkeitsbonus bedeutet
Gleichzeitig rief Geywitz grundsätzlich dazu auf, die eigene Heizung rasch zu tauschen – mitunter sogar schneller, als im Heizungsgesetz vorgesehen. „Es kann sich lohnen, die Heizung schneller zu tauschen und keine neue Gasheizung mehr einzubauen“, so die Ministerin. Dann könne man vom sogenannten „Geschwindigkeitsbonus“ profitieren, der eine zusätzliche Förderung vorsieht.
Das Förderkonzept ab 2024 sieht eine einheitliche Förderung für alle erneuerbaren Heizsysteme vor. Neben einer Grundförderung gibt es verschiedene Klimaboni, die an einkommensschwache Haushalte und Hausbesitzer bezahlt werden sollen, die ihre Heizung frühzeitig gegen ein erneuerbares Heizsystem tauschen.
Geywitz hat zusammen mit Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) das Heizungsgesetz entwickelt, das am 1. Januar in Kraft getreten ist. Es sieht vor, ältere Heizungen rasch auszutauschen. Dafür zahlt der Bund zum Teil hohe Zuschüsse – für Verweigerer drohen aber gleichzeitig hohe Strafen.
Das gesamte Interview mit der Bauministerin lesen Sie hier: Geywitz: „Eine Gasheizung wird zu einer teuren Heizung“