Düsseldorf. NRW-Justizminister Limbach hat großen Vertrauensschaden auf der Nahtstelle der Gewaltenteilung angerichtet. Gehen will er (noch) nicht.
Der rechtspolitische Gestaltungsspielraum eines Justizministers auf Landesebene ist schmal. Er dampft an den allermeisten Tagen der fünfjährigen Legislaturperiode auf zwei Funktionen zusammen: stiller Regierungsnotar zu sein und entschlossener Hüter der Gewaltenteilung. Diese beiden Funktionen aber muss man gewissenhaft wahrnehmen. Wenn Richter und Staatsanwälte nun nach anderthalb Amtsjahren dem grünen NRW-Justizminister Benjamin Limbach skandalöses Verhalten vorwerfen und ihm den Rücktritt nahelegen, ist einiges schiefgelaufen.
Limbach kein sensibler Hüter auf der Nahtstelle der Gewaltenteilung
Die einen sagen, Limbach habe die objektive Bestenauslese bei der Besetzung einer der wichtigsten Richterstellen in NRW hingebogen, um eine alte Bekannte mit kreativen Spitzennoten zu befördern. Das OVG kann schließlich jeder Landesregierung das Leben schwer machen. Andere vermuten, er habe sich bloß aus politischer Unerfahrenheit und kommunikativer Unbedarftheit im Dickicht solch komplizierter Bewerbungsverfahren schlicht verrannt. In jedem Fall war Limbach kein sensibler Hüter der Gewaltenteilung, an deren Nahtstelle sein Amt nun einmal angesiedelt ist.
Schade um Limbach, den freundlichen Seiteneinsteiger mit dem berühmten Namen
Das ist schade, denn der freundliche Seiteneinsteiger mit dem berühmten Nachnamen hätte den Düsseldorfer Betrieb beleben können. Er sollte in Wüsts Kabinett ja liberaler Gegenpart zum „Mister Null Toleranz“ Herbert Reul werden. Dass Limbach aber die Kungel-Vorwürfe selbstgerecht mit dem Hinweis abtut, so habe man es doch schon immer gemacht, ist des ersten grünen Justizministers der Landesgeschichte unwürdig. Waren die Grünen nicht mal Rechtsstaatspartei mit feiner Nase für den Muff unter Talaren? Der institutionelle Vertrauensschaden ist da, auch wenn Limbach (noch) im Amt bleiben will.