Düsseldorf. Buddywirtschaft statt Bestenauslese? Im Streit ums OVG-Präsidentenamt tischt Limbach eine neue Version seiner Bewerbungsgespräche auf.

Die Opposition im Landtag hat den angeschlagenen Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) zum Rücktritt aufgefordert. Seine politische Einflussnahme auf das Besetzungsverfahren für die Spitze des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) und seine Informationspolitik gegenüber dem Parlament machten ihn „in seinem Amt untragbar“, sagte FDP-Fraktionschef Henning Höne.

„Geht der Justizminister nicht von selbst, steht Ministerpräsident Hendrik Wüst in der Pflicht, ihn zu entlassen“, so Höne weiter. Auch die SPD forderte Limbach auf, den Weg für einen Neuanfang freizumachen: „Das Maß ist für uns schon lange voll“, sagte SPD-Fraktionsvize Elisabeth Müller-Witt. Beide Landtagsfraktionen beantragten für kommende Woche eine Sondersitzung des Rechtsausschusses, in der sich Limbach erneut auf ein Kreuzverhör einstellen muss. Bislang ist der 54-jährige Bonner offenbar noch nicht bereit, sein Amt aufzugeben. Selbst bei den Grünen bröckelt jedoch der Rückhalt; der Schaden für die Amtsautorität wird hinter den Kulissen als beträchtlich eingestuft.

NRW-Justizminister Limbach will nur eine Bitte geäußert haben

Der Justizminister soll im Zusammenhang mit der Besetzung des Spitzenpostens beim OVG versucht haben, frühzeitig zwei Bewerber zum Rückzug zu drängen. Der Minister lotete persönlich in Gesprächen im Herbst 2022 aus, ob ein Bundesrichter und ein Abteilungsleiter seines Ministeriums von ihrer Bewerbung um das OVG-Präsidentenamt Abstand nehmen könnten. Zu diesem Zeitpunkt lag die dienstliche Beurteilung der am Ende vom Justizministerium vorgeschlagenen Bewerberin noch gar nicht vor. Limbach hatte im Landtag den Vorwurf einer politischen Einflussnahme noch rundheraus zurückgewiesen. Es handele sich bei seiner Favoritin auch nicht um eine „Duz-Freundin“, sondern um eine Kollegin aus gemeinsamen Richtertagen.

Das Justizministerium hatte die brisanten Konkurrenten-Gespräche nach Recherchen unserer Redaktion bereits eingeräumt. Limbach habe den Abteilungsleiter gebeten, „seine Bewerbung nicht weiterzuverfolgen“, sondern seine sehr erfolgreiche Arbeit im Ministerium fortzuführen. Den Bundesrichter habe der Minister „gebeten, vor dem Hintergrund der gesamten Bewerberlage zu prüfen, ob er seine Bewerbung aufrechterhält“, hatte eine Ministeriumssprecherin erklärt.

OVG Münster muss in letzter Instanz über die eigene Führung entscheiden

Am Donnerstagnachmittag wurde die Darstellung des Ministeriums um den Hinweis ergänzt, in Limbachs Gesprächen sei kein Bewerber „aufgefordert oder in irgendeiner Weise dazu gedrängt worden, seine Bewerbung zurückzuziehen“. Zum Zeitpunkt der Gespräche habe der Minister noch keine Entscheidung zu einem Besetzungsvorschlag getroffen, da die ergebnisoffene Prüfung durch die Fachabteilung noch angedauert habe. Die unterlegenen Bewerber haben erfolgreich in erster Instanz gegen ihre Nicht-Berücksichtigung vor Verwaltungsgerichten geklagt. Das letzte Wort hat nun das OVG selbst.