Berlin. Die EU-Kommission empfiehlt Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine. Allerdings nicht ohne Bedingungen, wurde am Mittwoch bekannt.
Die EU-Kommission empfiehlt die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine. Vor der ersten Gesprächsrunde soll das Land allerdings begonnene Reformen abschließen müssen. Das geht aus einem am Mittwoch vorgelegten Bericht der Behörde unter der Leitung von Ursula von der Leyen hervor. Die Deutsche sprach von einem „historischen Tag“.
Auf Grundlage neuer Bewertungen können zudem auch Moldau und eingeschränkt Bosnien-Herzegowina auf einen Start von EU-Beitrittsverhandlungen hoffen. Georgien sollte nach Ansicht der EU-Kommission den Status eines Beitrittskandidaten bekommen können. Dies ist der erste Schritt im Beitrittsprozess.
Ukraine hat seit 2022 Kandidatenstatus
Sollten die Regierungen der EU-Staaten der Empfehlung der EU-Kommission zustimmen, könnten erstmals in der Geschichte der EU Beitrittsverhandlungen mit einem Land im Krieg geführt werden. Die Ukraine hatte am 28. Februar vergangenen Jahres kurz nach dem Beginn der russischen Invasion ihren Antrag auf Beitritt zur EU gestellt.
Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten verliehen dem Land dann am 24. Juni 2022 den Kandidatenstatus. Gleichzeitig wurde damals vereinbart, dass über weitere Schritte erst dann entschieden werden soll, wenn sieben von der EU-Kommission empfohlene Kriterien erfüllt sind.
EU-Staaten müssen einstimmig über Beitritt entscheiden
Bei ihnen geht es um eine stärkere Korruptionsbekämpfung – insbesondere auf hoher Ebene. Die EU fordert zudem, dass Standards im Kampf gegen Geldwäsche eingehalten werden und ein Gesetz gegen den übermäßigen Einfluss von Oligarchen umgesetzt wird.
Von der Leyen hatte am Wochenende bei einem Besuch in Kiew gesagt, sie wisse, dass an einigen Reformen noch gearbeitet werde. Sie sei aber zuversichtlich, dass das ehrgeizige Ziel erreicht werden könne, den Prozess der Beitrittsverhandlungen bereits in diesem Jahr zu eröffnen. Als Beispiele für noch offene Punkte nannte sie eine noch nachdrücklichere Korruptionsbekämpfung, die Verabschiedung eines neuen Gesetzes über Lobbytätigkeiten sowie die Verschärfung von Vorschriften über die Angabe von Vermögenswerten.
Ob die Empfehlungen der EU-Kommission umgesetzt werden, muss nun einstimmig von den EU-Staaten entschieden werden. Die hofft, dass die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder bei ihrem letzten regulären Gipfeltreffen des Jahres am 14. und 15. Dezember ihre grundsätzliche Zustimmung für einen Start von Beitrittsverhandlungen geben.
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