Washington. . Will Donald Trump die Zeugen im Prozess gegen ihn unter Druck setzen? Eine Äußerung erweckt diesen Eindruck. Warum ein Nachspiel droht.
Dem früheren US-Präsidenten Donald Trump droht neuer Ärger. Nach seinem Gerichtstermin in Washington hat er sich um Kopf und Kragen geredet. Eine Äußerung in den sozialen Medien hat ihm prompt neuen juristischen Ärger eingebracht: Nun droht ihm ein Nachspiel vor Gericht.
Trump hatte erklärt: "Wenn ihr mich verfolgt, dann werde ich euch verfolgen.“ Das schrieb der Republikaner auf der von ihm mitgegründeten Online-Plattform Truth Social erst am Freitag – nur einen Tag nach der Verlesung der Anklage gegen ihn in der US-Hauptstadt.
Der Sonderermittler fühlt sich auf den Plan gerufen
Nach Auffassung von Sonderermittler Jack Smith richtet sich Trumps Äußerung gegen Zeugen, Richter und Anwälte, die an dem Strafverfahren rund um versuchten Wahlbetrug und den Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 gegen Trump beteiligt sind. Smith zufolge ist Trumps Äußerung ein Beleg dafür, dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass der Ex-Präsident vertrauliche Informationen geheimhalten wird, die ihm im Laufe des Verfahrens zugänglich gemacht werden.
In einem am Freitagabend (Ortszeit) bei Gericht eingereichten Antrag des Sonderermittlers hieß es, es bestehe die Gefahr, dass Trump Beweismaterial, mit dem er konfrontiert werde, verwende, um Zeugen einzuschüchtern oder ihnen zu drohen. Smith bat das Gericht deswegen darum, Trump und seinen Anwälten rasch Grenzen für den Umgang mit sensiblen Informationen aufzuzeigen.
Trump unter Erklärungsdruck: Richterin setzt ihm eine Frist
Die zuständige Richterin ordnete am Samstag an, dass der Ex-Präsident sich bis Montagnachmittag zu Smiths Position äußern muss. Ein Sprecher Trumps hatte kurz zuvor in einer Erklärung mitgeteilt, der Beitrag Trumps bei Truth Social sei nichts anderes als "politische Rede“ und habe nichts mit dem Fall zu tun.
Trump war bei der Anklageverlesung am Donnerstag vor Gericht daran erinnert worden, dass es eine Straftat sei, Geschworene zu beeinflussen, einen Zeugen oder andere Personen zu bedrohen oder zu bestechen. Das gilt auch schon für den Versuch. (fmg) Lesen Sie auch: "Nicht schuldig": Trumps historischer Auftritt vor Gericht
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