Keine Waffen für Kiew: Das Schweizer Parlament lehnt ein Gesetz ab, das indirekte Waffenlieferungen an die Ukraine ermöglicht hätte.
Immer wieder greifen Drohnenschwärme aus Russland Ziele in der Ukraine an. Der ukrainischen Luftabwehr gelingt es dabei viel besser als zu Beginn des Krieges Kiew und andere Städte vor den Attacken zu schützen. Besonders effektiv bei der Zerstörung der Drohnen: Der deutsche Gepard-Flugabwehrpanzer. Die Munition für den Panzer wird größtenteils in der Schweiz produziert - und die blockiert nun deutsche Lieferungen der "Swiss-Made" Munition an die Ukraine.
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Das Schweizer Parlament hat jetzt diese Praxis bestätigt: Eine Ausnahmeregelung für die Weitergabe von Rüstungsgütern an die Ukraine wurde abgelehnt. Die Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat stimmte am Donnerstagabend gegen einen entsprechenden Vorschlag, der vom sicherheitspolitischen Ausschuss der großen Parlamentskammer erarbeitet worden war. Die „Lex Ukraine“ hätte vorgesehen, dass andere Staaten Kriegsmaterial aus Schweizer Produktion an die Ukraine liefern dürfen.
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Waffenlieferungen: Diskussionen um Schweizer Neutralität
Angesichts der russischen Invasion ist eine Diskussion über die traditionelle strikte Neutralität der Schweiz entbrannt. Trotz massiven Drucks seitens Kiew und seiner Unterstützerstaaten weigert sich die Schweiz, Ländern im Besitz von in der Schweiz hergestellten Waffen deren Ausfuhr in die Ukraine zu erlauben. So wurden Anträge Deutschlands, Spaniens und Dänemarks mit Verweis auf das Schweizer Kriegsmaterialgesetz abgelehnt, welches Waffenlieferungen in Kriegsgebiete verbietet.
Die Befürworter einer Ausnahme argumentierten, dass die Schweiz die Ukraine stärker unterstützen und einen Beitrag zur europäischen Sicherheit leisten müsse. Die Gegner, darunter Grüne und Rechtskonservative von der SVP, befürchteten eine Verletzung der Neutralität und eine zu starke Annäherung an die Nato.
Mit dem Votum ist jedoch die Diskussion über eine grundsätzliche Änderung des Kriegsmaterialgesetzes noch nicht beendet. Unter anderem befasst sich der Sicherheitspolitische Ausschuss derzeit mit der Idee, die Weitergabe von Waffen und Munition zu erlauben, falls der UN-Sicherheitsrat oder zwei Drittel der UN-Vollversammlung einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg feststellen. Da Russland im UN-Sicherheitsrat ein Vetorecht hat, ist der Weg die Sicherheitsrats-Option wohl ausgeschlossen. (dpa / afp)
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