Würzburg. Zwei ehemalige Kita-Erzieherinnen stehen vor Gericht. Eine der beiden soll Kinder misshandelt haben, die andere nicht eingegriffen.

Vor dem Landgericht im bayerischen Würzburg hat am Montag der Prozess gegen zwei frühere Erzieherinnen einer Kita wegen mutmaßlicher Kindesmisshandlung begonnen. Laut Anklage soll eine 31-jährige Pädagogin mehrere von ihr betreute Kinder im Alter zwischen etwa eineinhalb und drei Jahren körperlich gequält und genötigt haben. Ihrer 37-jährigen Ex-Kollegin wird vorgeworfen, bei Übergriffen nicht eingegriffen und weder Eltern noch Kitaleitung alarmiert zu haben.

Vorwurf gegen ehemalige Kita-Erzieherinnen: Kinder sollen zum Essen gezwungen worden sein

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen sich die Taten vor mehr als drei Jahren zwischen September und Dezember 2021 in einer Kita in Greußenheim im Landkreis Würzburg ereignet haben. Die genauen Zeitpunkte sind unklar. Laut Medienberichten soll in einem Fall ein Kind gewaltsam zum Essen gezwungen worden sein und erbrochen haben. In einem anderen Fall soll ein Kind von der jüngeren Angeklagten wiederholt in ein dunkles Zimmer gesperrt worden sein.

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Die jüngere Beschuldigte ist unter anderem wegen Körperverletzung, Nötigung sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt, die ältere Angeklagte wegen Körperverletzungsdelikten und Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen. Einem Gerichtssprecher zufolge wurden für den Prozess zunächst noch zehn weiteren Verhandlungstage bis Mitte Juni angesetzt.

Missbrauchsvorwürfe: Eine Angeklagte gesteht, die andere schweigt

Laut Staatsanwaltschaft gestand die ältere Beschuldigte bereits während der Ermittlungen, die Behörden stuften ihre Angaben demnach auch als glaubhaft ein. Die jüngere Angeklagte, welche die eigentlichen Übergriffe verübt haben soll, äußerte sich demnach nicht. „Sie hat nie ein Kind zu Boden geknallt“, sagte der Anwalt der 30-Jährigen am Montag zu Prozessauftakt. Auch Zwangsfütterungen habe es durch sie nicht gegeben. „Es war ein normaler Fütterungsvorgang. Das Kind wollte nicht“, sagte der Anwalt. Nachdem das Mädchen erbrochen habe, habe seine Mandantin das Füttern beendet.

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Allerdings habe die 30-Jährige damals – Ende 2021, Anfang 2022 – eine kurze Zündschnur gehabt und sich in dem Kinderhaus im Landkreis Würzburg gegenüber den Mädchen und Jungen in manchen Situationen unangemessen und inakzeptabel verhalten. Wenn sie ein Kind mal unter den Armen gepackt und auf den Po gesetzt habe, könnte es auf objektive Betrachter unsanft gewirkt haben, erklärte der Jurist.

afp/dpa