San Francisco. Alabama darf einen Mann mit Stickstoff hinrichten. Der Supreme Court hat einen Antrag auf Aussetzung der Hinrichtung abgelehnt.
Alabama darf Kenneth Smith hinrichten. Der 58-Jährige soll schon am 26. Januar deutscher Zeit sterben – an einer Stickstoffhypoxie. Die Hinrichtungsmethode ist umstritten und wird mit Foltermethoden verglichen.
Smiths Anwälte hatten unter anderem deswegen den Supreme Court aufgefordert, die Hinrichtung zu stoppen. Diesem Einspruch hat das Oberste Gericht der USA nicht stattgegeben. Der Bundesstaat darf Smith also – vorbehaltlich anderer Entwicklungen – mit Stickstoff töten. Die Hinrichtung kann als eine Art Fallstudie betrachtet werden: Zwar haben mit Oklahoma, Mississippi und Alabama insgesamt drei Bundesstaaten die Stickstoffhypoxie erlaubt. Durchgeführt hat so eine Exekution aber noch keiner der drei.
Eine Begründung für seine Entscheidung nannte der Supreme Court nicht. Die Anwälte hatten zuvor argumentiert, dass zu viele Fragen offen seien, um den Verurteilten zum jetzigen Zeitpunkt zu exekutieren. Damit sind aber noch nicht alle juristischen Mittel ausgeschöpft, um die Hinrichtung aufzuhalten.
Seine Anwälte haben am Mittwoch beim 11. Berufungsgericht des Bundes einen weiteren Antrag auf Aussetzung der Hinrichtung eingereicht. Alabama habe die Pläne für die Hinrichtung kurzfristig geändert, argumentieren sie. Der Verurteilte soll seine Henkersmahlzeit zu einem anderen Zeitpunkt erhalten. Alabama will damit offenbar Befürchtungen entgegenwirken, Smith könne sich in die Maske erbrechen und dann ersticken.
Tod durch Sauerstoffmangel
Kenneth Eugene Smith, der wegen eines Auftragsmordes 1988 zum Tode verurteilt wurde, soll eine Maske aufgesetzt bekommen, über die er reinen Stickstoff einatmet. Der Tod tritt durch Sauerstoffmangel ein. Auf diese Weise wurde in den USA zuvor noch kein Todesurteil vollstreckt. Dem UN-Menschenrechtsbüro ist nach Angaben einer Sprecherin auch sonst kein solcher Fall bekannt.
Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen und von Amnesty International warnen vor einem möglicherweise grausamen Tod. Dafür, dass die Inhalation von reinem Stickstoff keine schwerwiegenden Leiden verursache, gibt es demnach keine wissenschaftlichen Beweise. Tiermediziner lehnen die Tötungsart bei größeren Säugetieren ab.
Die Anwälte des 58-Jährigen haben bislang vergeblich Einspruch gegen die Hinrichtung erhoben. Smith sollte bereits 2022 mit einer Giftspritze hingerichtet werden. Dem Gefängnispersonal gelang es damals aber nicht, die dafür nötige Kanüle in seinen Arm zu legen. Er wurde nach mehreren Stunden, in denen er angeschnallt auf einem Exekutionstisch lag, wieder in seine Zelle gebracht. (pcl/dpa)