San Francisco. Ein Verurteilter wartet in Alabama seit 35 Jahren auf den Tod. Nun soll es so weit sein – doch die Hinrichtungsart sorgt für Debatten.
Kenneth Smith soll sterben. Der 58-jährige US-Amerikaner ist zum Tode verurteilt, für einen Auftragsmord an einer Pfarrersfrau. Seine Hinrichtung ist für den 25. Januar angesetzt und nun ein Fall für das Oberste Gericht.
Denn Smith soll mit einer neuen Methode das Leben genommen werden: Eine Maske wird auf sein Gesicht gesetzt werden, über die der Verurteilte reinen Stickstoff einatmen soll. Der Tod tritt dann durch Sauerstoffmangel ein. Angeblich ist das schmerzfrei, zumindest argumentiert der Bundesstaat Alabama so, der Smith zum Tode verurteilt hat, im Jahr 1988.
„Alabama hat die schmerzfreieste und humanste Hinrichtungsmethode gewählt, die uns bekannt ist“, sagte der Generalanwalt des Bundesstaates, Edmund LaCour, bei einer Anhörung vor Gericht.
Schmerzfreie Todesart?
Doch daran scheiden sich die Geister. Bislang ist noch nie ein Mensch auf diese Weise zu Tode gebracht worden. Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen und von Amnesty International warnen vor einem möglicherweise grausamen Tod, der sogar Folter ähneln könne. Es gebe keine wissenschaftlichen Beweise dafür, dass die Inhalation von reinem Stickstoff keine schwerwiegenden Leiden verursache.
Eher im Gegenteil. Tiermediziner haben die Tötungsart in Laborversuchen untersucht – und lehnen sie aus ethischen Gründen ab. Sie sei für das Töten großer Säugetiere inakzeptabel. Tiere, die größer sind als Schweine, sollten betäubt werden, bevor sie vergast werden. Die Hinrichtungsprotokolle des Bundesstaates Alabama sehen eine Betäubung nicht vor.
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Koma statt Tod?
„Das ist das erste Mal, dass so ein Versuch unternommen wird. Es gibt keine Daten darüber, was passieren wird und wie es weitergeht“, sagte Smiths Anwalt, Robert Grass, vor Gericht. Er argumentiert, der Plan mit der Maske könnte seinen Mandanten einer langen und schmerzhaften Hinrichtung aussetzen – was den Vorgaben der Verfassung widerspräche.
Konkret fürchten Grass und sein Mandant Smith, letzterer könnte sich unter der Maske erbrechen und an seinem Erbrochenen ersticken. Auch könnte Sauerstoff in die Maske gelangen, was die Hinrichtung in die Länge ziehen könnte, oder Smith ins Koma schicken, statt töten.
Also hat er sich an das höchste Gericht der USA gewandt und bittet darum, die Hinrichtung seines Mandanten auszusetzen. Dafür beruft sich Grass auf den Achten Zusatz zur Verfassung, der grausame oder ungewöhnliche Strafen verbietet. Zentral dabei: Smith sollte eigentlich längst tot sein.
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Verstößt Alabama gegen die Verfassung?
Alabama hat schon im Jahr 2022 versucht, den Delinquenten mittels Giftspritze zu töten – die Henker fanden allerdings keine geeignete Vene und mussten die Exekution nach mehreren Stunden abbrechen. Stunden, die Smith auf einen Exekutionstisch geschnallt verbringen musste, während er auf seinen Tod wartete, sagen seine Anwälte.
Und nicht nur das: Im selben Jahr scheiterte der Bundesstaat bei zwei weiteren tödlichen Injektionen, aus dem gleichen Grund. Sein Mandant sei einem großen Risiko ausgesetzt gewesen, zu Schaden zu kommen und der Staat Alabama habe dieses Risiko in Kauf genommen, sagt sein Anwalt. Alabama könne daher nicht argumentieren, nicht gegen den achten Verfassungszusatz verstoßen zu haben. In anderen Worten: Der Bundesstaat setzt den Verurteilten einer grausamen Bestrafung aus.
Bislang haben Grass und andere Anwälte Smiths vergeblich versucht, Einspruch gegen dessen Hinrichtung zu erheben. Ob es diesmal klappt: unklar. Es ist offen, ob sich das Oberste Gericht der Sache überhaupt annehmen wird.
Smith wird zwischenzeitlich unter anderem wegen posttraumatischem Stresssyndrom behandelt. Dem Nachrichtensender NPR sagte er: „Ich trage immer noch das Trauma vom letzten Mal mit mir herum.“