Berlin. Bei Polizei, Feuerwehr und Co. sind Tätowierungen häufig immer noch verpönt. Kritiker bemängeln uneindeutige Kriterien.
Obwohl Tattoos in Deutschland seit Jahren alltäglich sind, werden sie vor allem im öffentlichen Dienst nach wie vor nicht gern gesehen. Vor allem bei der Verbeamtung können sie zum Problem werden, aber auch bei der Einstellung in einem Angestelltenverhältnis. Eine Übersicht, welche Motive Ihre Jobchancen mindern könnten.
Laut Frank Zitka, Pressesprecher beim dbb Beamtenbund und Tarifunion, handelt es in vielen Fällen um eine Einzelfallabwägung und eine subjektive Entscheidung. Es fehle oftmals an objektiven Kriterien, so der Experte, was überhaupt gewaltverherrlichend oder sexistisch ist. Fest steht aber: Alles, was verfassungsfeindlich ist, ist verboten.
Diese Tattoo-Motive sind in Deutschland verboten:
- verfassungsfeindliche Symbole
- gewaltverherrlichende Darstellungen
- sexisitsche Motive
- Symbole, die eng mit dem Nationalsozialismus und seinen Organisationen verknüpft sind
- weitere politische Motive (etwa rechts- oder linksradikal)
Rechtsanwalt Dirk Lammer vom Deutschen Anwaltverein (DAV) betonte in einem Interview mit dem Magazin „Deutsche Anwaltsauskunft“: „Wer sich etwa Symbole aus der Nazi-Zeit auf die Haut tätowieren lässt, macht sich an sich noch nicht strafbar. Strafbar ist es aber, diese Tattoos öffentlich zu zeigen.“
Ein Beispiel zeigt, wie schwierig die Abwägung in der Praxis sein kann: Stiftung Warentest berichtet von einem Vorfall, bei dem ein Bewerber bei der Polizei aufgrund seines Löwenkopftattoos auf der Brust abgelehnt wurde. Die Begründung der Behörde sei gewesen, dass das Tattoo angriffslustig, aggressiv und damit gewaltverherrlichend sei. Der Fall ging bis vor das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Es entschied: Das Tattoo lasse nicht darauf schließen, dass seine innere Gesinnung gegen die Grundpflichten eines Beamten verstößt.
Tattoos im öffentlichen Dienst: Warum es auf die Körperstelle ankommt
Zudem komme es laut Frank Zitka darauf an, an welcher Körperstelle Bewerberinnen und Bewerber ihr Tattoo tragen. Denn im Zweifelsfall ist es unter der Kleidung gar nicht zu erkennen. „Das ist wie mit politischen Meinungen: Tut man es nicht öffentlich kund, weiß der Arbeitgeber davon nichts“, so Zitka.
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Vor allem bei Berufen, in denen eine Uniform getragen wird, gelten Tattoos als besonders kritisch. Lars Oliver Michaelis, Professor für Europa- und Beamtenrecht beim DBB Forum öffentlicher Dienst, erklärte dem Magazin, sichtbare Tätowierungen würden das Prinzip der Uniformierung aushebeln. „Die Uniform soll dazu beitragen, dass nicht die einzelne Beamtin bzw. der einzelne Beamte als Individuum gesehen wird, sondern dass die Uniform quasi den Staat repräsentiert.“
Weiter betonte Michaelis, dass Tätowierungen vor allem eine Zugangsproblematik für Beamtenberufe darstellen: Während es bei bereits ernannten Beamtinnen und Beamten eher selten Auswirkungen habe, wenn diese sich nachträglich Tattoos stechen lassen, seien die Maßstäbe für neue Bewerberinnen und Bewerber deutlich höher.
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