Elfjährige Mutter: Missbrauchsfall wird zum Familiendrama
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Siegen-Wittgenstein. Zwei Töchter sollen missbraucht worden sein. Stiefvater und leiblicher Vater sind Angeklagte in zwei Verfahren. Eines startet am 14. Januar.
Dieser Missbrauchsfall hat im Juni 2024 Schlagzeilen gemacht. Ein elfjähriges Mädchen aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein wurde Mutter einer Tochter. Vater des Kindes ist zweifelsfrei der Stiefvater des Mädchens. Die hatte aber zunächst ausgesagt, sich selbst mit einem benutzten Kondom der Eltern befruchtet zu haben. Die inzwischen zwölfjährige soll ihren Stiefvater später aber durch eine Aussage belastet haben.
Der sitzt seit dem 8. Oktober in Untersuchungshaft und muss sich wegen einer Anklage des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes ab dem 18. Januar vor dem Landgericht Siegen verantworten. Aber das war noch nicht die letzte schlechte Nachricht aus dem Familienumfeld gewesen.
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Nicht nur der Stiefvater wird sich voraussichtlich 2024 vor dem Landgericht Siegen verantworten müssen, sondern auch der leibliche Vater (38) des Mädchens und ein weiterer Mitangeklagter (37), der nicht zur Familie gehört. In diesem Fall ist nicht das inzwischen zwölfjährige Mädchen das Opfer, sondern deren 18-jährige Schwester. Dieser Missbrauchsfall kam 2021 durch eine Anwältin des Opfers zur Anzeige.
Der leibliche Vater der beiden Mädchen soll die heute erwachsene Schwester der Zwölfjährigen zwischen 2018 und 2021 mehrfach missbraucht haben. In einem Fall wirft ihm die Staatsanwaltschaft sogar gemeinschaftliche Vergewaltigung mit einem Mittäter vor. „Das Verfahren ist zur 1. Großen Strafkammer angeklagt. Eine Entscheidung über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens steht noch aus“, erläutert die Pressesprecherin des Landgerichtes Siegen, Richterin Franziska Heerwig.
„Es gibt keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass die Mutter an den Missbrauchstaten beteiligt war oder etwas davon gewusst und diese geduldet hat.“
Möglicherweise gibt es außerdem eine weitere Verbindung zwischen den beiden Fällen innerhalb einer Familie. Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Siegen, Patrick Baron von Grotthuss hat gegenüber dieser Redaktion bestätigt, dass es neben der bereits erhobenen Anklage gegen den Stiefvater und der noch im Zwischenverfahren am Landgericht steckenden Anklage gegen den leiblichen Vater ein drittes Ermittlungsverfahren gibt.
Das fußt auf einer Aussage der erwachsenen Tochter. Die soll ausgesagt haben, dass nicht nur sie selbst durch den leiblichen Vater missbraucht worden sei, sondern auch ihre heute zwölfjährige Schwester. Aber das allein reicht noch nicht aus: „Diese Aussagen sind nicht hinreichend belastbar“, erläuterte Grotthuss. Deswegen sei dieses Ermittlungsverfahren „vorläufig eingestellt worden“, um abzuwarten, was bei dem möglichen Strafverfahren gegen den leiblichen Vater wegen des Missbrauchs an der 18-Jährigen herauskommt.
Immer wieder werden vor allem in sozialen Netzwerken Forderungen nach harten Strafen auch gegen die Mutter der beiden Missbrauchsopfer laut. Aber Oberstaatsanwalt von Grotthuss macht klar, dass es hier nach wie vor kein Ermittlungsverfahren gebe: „Es gibt keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass die Mutter an den Missbrauchstaten beteiligt war oder etwas davon gewusst und diese geduldet hat.“
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