Bad Berleburg. „Die Hintergründe spielen eine Rolle“: Ein 29-Jähriger muss sich wegen Beleidigung und Bedrohung vor dem Berleburger Amtsgericht verantworten.

Weil er einen anderen Mann beleidigt und bedroht hatte, musste sich nun ein 29-Jähriger vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Dort zeigte sich der Angeklagte schnell geständig und einsichtig. Am Ende wurde das Verfahren gegen den in Erndtebrück lebenden Mann eingestellt - gegen die Auflage einer Geldbuße. Binnen sechs Monaten muss er 900 Euro, aufgeteilt in Raten, an den Förderverein Brücke Siegen zahlen. Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen?

Die Hintergründe, die zu den insgesamt zwei angeklagten Taten führten, schilderte sein Verteidiger vor Gericht. Demnach habe der 29-Jährige im Januar 2023 sein Auto zur Reparatur in eine Wittgensteiner Werkstatt gebracht. „Doch es zog sich immer weiter in die Länge“, so der Verteidiger. Außerdem habe man sich im Vorfeld auf einen Preis geeinigt, doch im Laufe der Zeit seien immer weitere Kosten hinzugekommen. „Er wollte immer mehr Geld haben“, hieß es. „Insgesamt habe ich 8200 Euro für Reparatur und TÜV gezahlt, davon habe ich nur 1200 Euro zurückbekommen“, sagte der Angeklagte vor Gericht aus.

Der 29-Jährige habe irgendwann die Geduld verloren. „Es ist korrekt, dass es immer wieder zu Wortgefechten gekommen ist“, ließ sein Verteidiger verlauten. Am 18. März dieses Jahres soll er den Betreiber der Werkstatt beleidigt und bedroht haben, am 8. April fiel dann eine weitere Beleidigung. „Mein Mandant weiß, dass das nicht richtig war. Und es tut ihm leid.“

„Ich hoffe, dass Sie verstanden haben, dass es der richtige Weg ist, in solchen Fällen zivilrechtlich Klage einzureichen. Durch Bedrohungen und Beleidigungen bekommen Sie weder Ihr Auto noch Ihr Geld zurück.“

Judith Hippenstiel
Oberamtsanwältin

Letztendlich habe sein Mandant sein Auto auf eigene Kosten abschleppen lassen und zivilrechtlich Klage gegen die Werkstatt eingereicht. „Hier musste er zusätzlich viel Geld für Gutachter zahlen, da am Auto während der Zeit zusätzliche Schäden entstanden sind“, berichtete sein Anwalt. Der plädierte am Ende für die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. „Mein Mandant ist niemand, der die Straße entlang läuft und einfach Menschen beleidigt. Das ist aus der Situation heraus entstanden.“ Zudem sei er strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten. Am Ende wurde das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

„Ich hoffe, dass Sie verstanden haben, dass es der richtige Weg ist, in solchen Fällen zivilrechtlich Klage einzureichen. Durch Bedrohungen und Beleidigungen bekommen Sie weder Ihr Auto noch Ihr Geld zurück“, mahnte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel am Ende der Verhandlung.